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Landratswahlen 2026

Die Gesamterneuerungswahl des Landrates findet am Sonntag, 14. Juni 2026, und Vortagen an der Urne statt. Es werden 60 Mitglieder in den drei Wahlkreisen Glarus Nord (28 Sitze), Glarus (18 Sitze) und Glarus Süd (14 Sitze) nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz) gewählt.

Übersicht der Kandidatinnen und Kandidaten

Auf den Websites der Gemeinden sind die Kandidaturen auf den entsprechenden Listen publiziert. 
Glarus Nord
Glarus
Glarus Süd

So wählen Sie richtig

Im folgenden Video wird erklärt, welche Möglichkeiten der Stimmabgabe es gibt und welche Regeln dabei beachtet werden müssen.

(Realisierung: Staatskanzlei, Kiwikiwi, Lemonbrain)

Weitere Informationen

Merkblatt für die Wahl der Mitglieder des Landrates vom 14. Juni 2026

 
Allgemeine Informationen

Der Landrat ist das Parlament des Kantons Glarus. Er besteht aus 60 Mitgliedern, die für die Amtsdauer 2026–2030 gewählt werden. Die Wahl findet in den drei Wahlkreisen Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd statt und erfolgt nach dem Verhältniswahlsystem. In diesem System wählen die Stimmberechtigten in erster Linie Parteien oder Gruppierungen. Diese treten mit Listen von Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl an. Das Verhältniswahlsystem sorgt dafür, dass die politischen Kräfte möglichst entsprechend ihrem Stimmenanteil im Parlament vertreten sind.

Wahlunterlagen

Ihr Wahlmaterial für die Landratswahl enthält den Stimmrechtsausweis, alle vorgedruckten Listen Ihres Wahlkreises und eine leere Liste sowie einen grauen Umschlag. Sind Sie über 18 Jahre alt, haben Sie zudem die Unterlagen für die eidgenössische Volksabstimmung erhalten.

Vorgedruckte oder leere Liste verwenden
  • Sie können für die Landratswahl eine der vorgedruckten Listen verwenden. Oder Sie nehmen die leere Liste. Sie können eine vorgedruckte Liste unverändert abgeben. Eine vorgedruckte Liste lässt sich aber auch abändern. Sie können Namen streichen. Frei gewordene Linien können Sie entweder leer lassen oder mit einem anderen Namen ausfüllen. Dieser Name muss auf einer der vorgedruckten Listen des Wahlkreises stehen. Sie können auch die Listenbezeichnungund Listennummer anpassen.
  • Wenn Sie die leere Liste verwenden, können Sie diese ganz oder teilweise mit Namen Ihrer Wahl ausfüllen. Diese müssen auf einer der vorgedruckten Listen des Wahlkreises stehen. Oben auf der Liste können Sie eine Listenbezeichnung oder eine Listennummer ergänzen, die auf einer der vorgedruckten Listen steht.

Ob vorgedruckte oder leere Liste – jeder Name darf höchstens zwei Mal genannt werden. Jede leer gelassene Linie zählt als Stimme für die bezeichnete Liste. Fehlt eine Listenbezeichnung oder eine Listennummer, gelten leere Linien als leere Stimmen. Wenn Sie einen Namen eintragen, geben Sie bitte auch die vierstellige Kandidierendennummer an. Auf der Liste dürfen höchstens so viele Namen stehen, wie Linien vorhanden sind.

Alle Änderungen müssen von Hand erfolgen. Es dürfen nur die amtlichen Listen verwendet werden. Ehrverletzende Äusserungen und Zeichen, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, sind nicht zulässig.

Wahlhilfe

Wenn Sie nicht in der Lage sind, selbst zu schreiben, können Sie die Hilfe einer anderen stimmberechtigten Person in Anspruch nehmen. Diese kann das Wahlmaterial nach Ihren Anweisungen bearbeiten und die Stimmabgabe brieflich für Sie vornehmen. Die Wahlhilfe ist auf dem Stimmrechtsausweis zu vermerken.

Stimmabgabe

Sie können Ihre Stimme entweder persönlich oder brieflich abgeben.

Persönliche Stimmabgabe ​​​​​​
Die persönliche Stimmabgabe ist an der Urne in einem Stimmlokal oder an einer bezeichneten Stelle der Gemeindeverwaltung möglich:

  • An der Urne in einem Stimmlokal: Unterzeichnen Sie Ihren Stimmrechtsausweis. Geben Sie den Stimmrechtsausweis und die von Ihnen gewählte Liste – allenfalls mit den Stimmzetteln für die eidgenössische Volksabstimmung – an einem Urnenstandort in Ihrer Gemeinde ab.
  • An einer bezeichneten Stelle der Gemeindeverwaltung: Sie können die Stimme auch vor dem Abstimmungswochenende persönlich auf einer bezeichneten Stelle Ihrer Gemeindeverwaltung abgeben. Legen Sie in diesem Fall die von Ihnen gewünschte Liste – allenfalls mit den Stimmzetteln für die eidgenössische Volksabstimmung – in den grauen, vierfach gelochten Umschlag und verschliessen Sie diesen. Der Umschlag darf nur eine einzige Liste enthalten. Geben Sie diesen Umschlag zusammen mit dem Stimmrechtsausweis an einer bezeichneten Stelle der Gemeindeverwaltung ab. In beiden Fällen können Sie für höchstens zwei andere Stimmberechtigte aus Ihrem Haushalt die Stimme im Sinne eines Botengangs abgeben. Dies beinhaltet ausdrücklich nicht die Möglichkeit, anstelle dieser Stimmberechtigten eine Wahl zu treffen. Die Angaben zu den Urnenstandorten und -öffnungszeiten finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis.

Briefliche Stimmabgabe
Unterzeichnen Sie Ihren Stimmrechtsausweis. Legen Sie die von Ihnen gewählte Liste – allenfalls mit den Stimmzetteln für die eidgenössische Volksabstimmung – in den grauen, vierfach gelochten Umschlag und verschliessen Sie diesen. Der Umschlag darf nur eine einzige Liste enthalten.

Legen Sie den grauen Umschlag und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in den vorfrankierten Rückantwortumschlag. Achten Sie darauf, dass im Sichtfenster die Adresse des Wahlbüros Ihrer Gemeinde zu sehen ist. Geben Sie die Sendung bis spätestens am Dienstag vor dem Wahltag auf. Sie können den Rückantwortumschlag zudem bis zur Urnenschliessung in den Briefkasten Ihres Gemeindehauses einwerfen.

Merkblatt für die Wahl der Mitglieder des Landrates vom 14. Juni 2026: Download PDF [pdf, 54 KB]

Fragen und Antworten zu den Landratswahlen

 
Wer genau wird am 14. Juni 2026 gewählt?

Es handelt sich um die Gesamterneuerungswahl des Landrates für die vierjährige Amtsdauer 2026–2030. Der Landrat ist das Parlament (Legislative) des Kantons Glarus. Er besteht aus 60 Mitgliedern.

In welchen Wahlkreisen wird gewählt?

Der Kanton ist in drei Wahlkreise aufgeteilt. Diese entsprechen den drei Glarner Gemeinden. Die 60 Sitze werden basierend auf der Bevölkerungszahl wie folgt verteilt: Glarus Nord: 28 Mandate, Glaus: 18 Mandate, Glarus Süd: 14 Mandate.

Wer darf an den Landratswahlen teilnehmen?

Alle im Kanton Glarus wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben, dürfen den Landrat wählen.

In welchem System wird der Landrat gewählt?
Im Kanton Glarus werden die Sitze im Landrat nach dem Proporzsystem (Verhältniswahl) verteilt. Dabei erhalten die zur Wahl stehenden Parteien oder Gruppierungen ungefähr so viele Sitze, wie es ihrem Stimmenanteil entspricht. Somit werden die unterschiedlichen politischen Strömungen in der Gesellschaft möglichst ihrer Stärke entsprechend im Parlament abgebildet.

Wann erhalte ich meine Wahlunterlagen?

Sie erhalten ihre Wahlunterlagen spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Sie enthalten die vorgedruckten Listen Ihres Wahlkreises sowie eine leere Liste. Stimmberechtigte ab 18 Jahren erhalten zusätzlich die Unterlagen zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen.

Wie gehe ich beim Wählen vor?

Lesen Sie weiter oben das Merkblatt zu den Landratswahlen aufmerksam durch oder schauen Sie sich den Erklärfilm dazu an. Sie finden dort Informationen darüber, wie man richtig wählt und wo die Stimmabgabe möglich ist.

Was soll ich machen, wenn ich meine Wahlunterlagen nicht erhalten habe oder wenn diese nicht vollständig sind?

Für den Versand der Wahl- und Abstimmungsunterlagen sind die Gemeinden zuständig. Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Wohngemeinde.

Ich habe nach einem Umzug keine Wahlunterlagen erhalten. Was soll ich machen?

Wenden Sie sich an die Gemeinde, in die Sie gezogen sind. Unklarheiten klärt die Zuzugsgemeinde mit der Wegzugsgemeinde ab.

Wie kann ich als nicht schreibfähige Person abstimmen oder wählen?

Sie dürfen eine andere stimmberechtigte Person um Hilfe beim Ausfüllen und Versenden der Unterlagen bitten. Die Hilfe muss auf dem Stimmrechtsausweis eingetragen und von der helfenden Person unterschrieben werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Merkblatt.

Ich habe meine Meinung geändert oder mich verschrieben. Darf ich meinen ausgefüllten Wahlzettel korrigieren?

Ja, Korrekturen sind erlaubt. Wichtig ist, dass Ihr Wille für das Wahlbüro klar erkennbar bleibt und auch Korrekturen handschriftlich vorgenommen werden. 

Mein Wahlzettel ist leider nicht mehr brauchbar. Erhalte ich einen Ersatz?

Ja. Wenden Sie sich an die Gemeinde, bei der Sie angemeldet sind. Sie kann Ersatz-Wahlzettel abgeben.

Darf ich Kommentare oder Skizzen auf dem Wahlzettel anbringen?

Nein. Ein Stimmzettel wird mit ehrverletzenden Kommentaren sowie mit offensichtlichen Kennzeichnungen ungültig. Gültig sind nur handschriftlich ausgefüllte, amtliche Wahlzettel. Das Wahlbüro der Gemeinde entscheidet über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Wahl- und Stimmzetteln.

Was ist für die gültige Stimmabgabe auch noch zu beachten?
Verwenden Sie ausschliesslich die amtlichen Listen. Alle Änderungen müssen handschriftlich erfolgen. Es darf nur eine Liste abgegeben werden. Der Stimmrechtsausweis muss unterzeichnet sein.

Was passiert, wenn ich vergessen habe meinen Stimmrechtausweis zu unterzeichnen?

Ohne unterzeichneten Stimmrechtsausweis ist der Wahlzettel ungültig.

 

Bekanntgabe der Wahlresultate

 

Sobald das Resultat feststeht und verifziert wurde, teilt es die jeweilige Gemeinde (Wahlkreis) mit. Der Kanton kommuniziert die Resultate ebenfalls auf seiner Website www.gl.ch. Das Schlussresultat wird auf der Website publiziert und am Anschlagbrett des Rathauses Glarus ausgehängt. 

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