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Sonderbewilligungen

Fahrzeuge, die wegen der Ladung den Vorschriften über Masse und Gewichte nicht entsprechen, sowie Ausnahmefahrzeuge dürfen auf öffentlichen Strassen nur mit einer schriftlichen Sonderbewilligung verkehren.

Folgende Bewilligungen können vom Strassenverkehrsamt ausgestellt werden:

Dauer des Bewilligungsverfahrens

Wir weisen darauf hin, dass aufgrund verschiedener Abklärungen mit dem Tiefbauamt und/oder mit der Schadenwehr Gotthard (ASTRA), das Gesuch um Erteilung einer Bewilligung mindestens drei bis fünf Arbeitstage vor dem Transportdatum einzureichen ist. Falls das Gesuch nicht fristgerecht bei uns eintrifft, kann eine rechtzeitige Bewilligungserteilung nicht garantiert werden.

Weitere Informationen und die Fachapplikation für die Erteilung von Sonderbewilligungen für Ausnahmefahrzeuge/-transporte und Sonntags- und Nachtfahrten finden sie hier: www.sonderbewilligung.ch

Hier finden Sie die Kosten der Sonderbewilligungen: Gebühren