Namensänderung
Zuständigkeit
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Kanton Glarus haben oder Auslandschweizer/in sind, mit Heimatort im Kanton Glarus, kann ein begründetes Gesuch um Namensänderung an den Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Glarus, Postgasse 29, 8750 Glarus gerichtet werden.
Die Änderung des Namens (Familienname und/oder Vorname) kann bewilligt werden, wenn achtenswerte Gründe vorliegen.
Weitere Informationen entnehmen Sie aus den folgenden Merkblätter:
- Merkblatt Namensänderung.pdf [pdf, 233 KB]
- Merkblatt Unterlagen Namensänderung Erwachsene Personen [pdf, 221 KB]
- Namensänderung Gesuchformular für Erwachsene Personen [pdf, 216 KB]
- Namensänderung Gesuchformular für Erwachsene Personen mit Textfelder [docx, 45 KB]
- Merkblatt Unterlagen Namensänderung Kinder [pdf, 225 KB]
- Merkblatt zur Änderung des Familiennamens für ein minderjähriges Kind auf den Familiennamen des Stiefvaters / der Stiefmutter [pdf, 231 KB]
- Merkblatt zur Änderung des Familiennamens für ein minderjähriges Kind aus geschiedener Ehe auf den Ledigname eines sorgeberechtigten Elternteils [pdf, 230 KB]
- Namensänderung Gesuchformular für Kinder [pdf, 216 KB]
- Namensänderung Gesuchformular für Kinder mit Textfelder [docx, 46 KB]
- Ermächtigung [pdf, 197 KB] (ab 12 Jahren)
Gebühren
Namensänderungen sind kostenpflichtig gemäss Verordnung mit Gebührentarif zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und zum Schweizerischen Obligationenrecht (III B/7/1 Art. 39).