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Namensänderung

Zuständigkeit

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Kanton Glarus haben oder Auslandschweizer/in sind, mit Heimatort im Kanton Glarus, kann ein begründetes Gesuch um Namensänderung an den Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Glarus, Postgasse 29, 8750 Glarus gerichtet werden.

Die Änderung des Namens (Familienname und/oder Vorname) kann bewilligt werden, wenn achtenswerte Gründe vorliegen.

Weitere Informationen entnehmen Sie aus den folgenden Merkblätter:

Gebühren

Namensänderungen sind kostenpflichtig gemäss Verordnung mit Gebührentarif zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und zum Schweizerischen Obligationenrecht (III B/7/1 Art. 39).