Regierungsrat verabschiedet Richtplananpassung zuhanden des Landrates

Die Mitwirkung zum Richtplan stiess auf sehr grosses Interesse • Fotomontage: Die Botschafter

Regierungsratssitzung 29. September 2026 • Der Regierungsrat hat die Richtplananpassung 2024 verabschiedet und dem Landrat zur Genehmigung überwiesen. Die Rückmeldungen aus der öffentlichen Mitwirkung sowie die Ergebnisse der Vorprüfung durch den Bund wurden ausgewertet und in die Überarbeitung einbezogen. Insbesondere beim Thema Windenergie wurden aufgrund der zahlreichen Rückmeldungen verschiedene Anpassungen vorgenommen.

Am 29. April 2025 hat der Regierungsrat die Richtplananpassung 2024 zuhanden der öffentlichen Mitwirkung sowie der Vorprüfung durch den Bund verabschiedet. Mit der Richtplananpassung werden insbesondere Vorbehalte und Aufträge aus den Genehmigungen des Bundes aus den Jahren 2021 und 2022 aufgearbeitet. Die öffentliche Mitwirkung fand von Mai bis Ende Juli 2025 statt. Es wurden zwei öffentliche Informationsveranstaltungen durchgeführt. Parallel dazu wurde der Entwurf der Richtplananpassung beim Bund zur formellen Vorprüfung eingereicht.

Grosses Interesse – viele Rückmeldungen 

Die öffentliche Mitwirkung stiess auf grosses Interesse. Insgesamt beteiligten sich 892 Teilnehmende mit rund 1340 Rückmeldungen. Eine Mehrheit der Eingaben befasste sich mit dem Thema Windenergie. Ein Grossteil der Rückmeldungen wurde über einen Flyer der Organisation Linthgegenwind eingereicht. Sämtliche Eingaben wurden ausgewertet und geprüft. Anliegen, die nicht Gegenstand der aktuellen Richtplananpassung sind, wurden in einem Themenspeicher erfasst und werden im Rahmen künftiger Richtplanarbeiten geprüft. Der Mitwirkungsbericht dokumentiert die eingegangenen Rückmeldungen und zeigt auf, wie mit den einzelnen Anliegen umgegangen wurde.

Verschiedene Anpassungen bei der Windenergie

Aufgrund der Rückmeldungen aus der öffentlichen Mitwirkung wurden die Festlegungen zur Windenergie nochmals überprüft und verschiedene Anpassungen vorgenommen. Der Abstand wurde gegenüber Wohnzonen von 300 auf 500 Meter erhöht. Dies führte zu einer Anpassung des Zuschnitts der Eignungsgebiete Bilten Ost und Bilten West. Auch die verwendeten Grundlagen zu den Windverhältnissen wurden nochmals überprüft. Dazu wurde der Windkataster der Fachhochschule Ost mit den Windmessdaten des Projekts Linthwind aus den Jahren 2017 und 2018 verglichen. Die Berechnungen auf Basis der Messdaten ergeben ein vergleichbares Produktionspotenzial wie die Berechnungen mit dem Windkataster. Beim Eignungsgebiet Glarner Vorab wurden die möglichen Auswirkungen auf das Unesco-Welterbe Tektonikarena Sardona anhand des neuen Merkblatts des Bundes nochmals beurteilt. Die Bewertung des Gebiets änderte sich dadurch nicht. Ergänzt wurde jedoch der Auftrag, in der nachgelagerten Planung die Anlagenstandorte und -typen unter Berücksichtigung der landschaftlichen Auswirkungen zu optimieren. In den Steckbriefen der Eignungsgebiete wurden zudem weitere Schutzinteressen wie Amphibienlaichgebiete, Brutvogelvorkommen und ISOS-Objekte sowie die notwendige interkantonale Koordination ergänzt. Beim Eignungsgebiet Bilten West wurde der Koordinationsstand von «Zwischenergebnis» auf «Vororientierung» angepasst und damit auf das angrenzende St. Galler Gebiet Witöfeli/Steinerriet abgestimmt. Weiter wurde der Richtplan um eine Handlungsanweisung ergänzt, wonach Plangenehmigungen für Windenergieanlagen von nationalem Interesse nur mit Zustimmung der jeweiligen Standortgemeinde erteilt werden sollen.

Hinweise und Aufträge des Bundes berücksichtigt

Parallel zur öffentlichen Mitwirkung wurde die Richtplananpassung durch den Bund vorgeprüft. Die Rückmeldung enthielt verschiedene Hinweise und Aufträge. Diese wurden geprüft und bei der Überarbeitung der Richtplananpassung berücksichtigt. Damit konnten sowohl die Ergebnisse der öffentlichen Mitwirkung als auch jene der Bundesvorprüfung in die nun vorliegende Fassung einfliessen.

Weiteres Vorgehen

Der Regierungsrat hat die bereinigte Richtplananpassung am 29. September 2026 verabschiedet und dem Landrat zur Genehmigung überwiesen. Nach der Behandlung durch den Landrat muss die Richtplananpassung auch noch dem Bund zur Genehmigung eingereicht werden.

Medienkontakt (erreichbar am Do. 1. Oktober 2025 von 9 bis 11 Uhr)
Regierungsrat Thomas Tschudi, Vorsteher Departement Bau und Umwelt: thomas.tschudi@gl.ch I 055 646 64 00
Kantonsplanerin Fabienne Egloff: fabienne.egloff@gl.ch I 055 646 64 34