Lohngleichheit in der Glarner Kantonsverwaltung ist grundsätzlich gewährleistet

Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit • Foto: Keystone-SDA

Regierungsratssitzung 2. Dezember 2025 • Die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann ist in der Glarner Kantonsverwaltung grundsätzlich gegeben. Die Lohndifferenz liegt bei 1,7 Prozent und damit deutlich unterhalb des Toleranzwertes.

Seit 2012 lässt der Kanton Glarus alle vier Jahre Lohngleichheitsanalysen mittels Regressionsanalysen zwischen weiblichen und männlichen Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung Glarus durchführen. Die jüngste Lohngleichheitsanalyse des Kantons Glarus ergab für das Personal der Kantonsverwaltung, dass Frauen bei ansonsten gleichen Voraussetzungen 1,7 Prozent weniger verdienen als Männer (2021: 2,2 %). Bei der Analyse wurden personen- und arbeitsplatzbezogene Merkmale wie Ausbildung, Dienstjahre, betriebliches Kompetenzniveau oder berufliche Stellung berücksichtigt. Fazit: Ein Geschlechtseffekt ist zwar noch festzustellen. Die unerklärte Lohndifferenz beträgt jedoch weniger als 5 Prozent und liegt damit auch deutlich unterhalb des Zielwerts von 2,5 Prozent.

Lohngleichheitsanalyse

Der Kanton Glarus lässt auf freiwilliger Basis regelmässig Lohngleichheitsanalysen zwischen weiblichen und männlichen Mitarbeitenden der Glarner Kantonsverwaltung durchführen. Basis für den im Mai 2025 durchgeführten Vergleich bildete der auf Vollzeit standardisierte Gesamtverdienst für 766 Mitarbeitende, davon 402 (52,5 %) Frauen und 364 (47,5 %) Männer. Der Analyse liegt die exakt gleiche Messmethode zugrunde, die auch beim Bund angewendet wird. Im Kanton Glarus wurde die Lohngleichheitsanalyse nach 2012, 2017 und 2021 zum vierten Mal durchgeführt.

Lohngleichheitsanalyse 2025

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