Regierungsrat legt Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben vor

Mit dem neuen Gesetz über Strassenverkehrsabgaben fällt die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge weg • Foto: zvg

Regierungsratssitzung 11. November 2025 • Im Kanton Glarus sollen Verkehrssteuern für Personenwagen künftig nach Gewicht und Leistung berechnet werden und nicht mehr nach Hubraum. Der Regierungsrat erfüllt damit einen Auftrag des Landrates und beantragt dem Parlament, das Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben der Landsgemeinde zur Zustimmung zu unterbreiten.

Mit der Revision der Motorfahrzeugsteuer stellt der Kanton Glarus das bisher auf Hubraum basierende Steuersystem auf neue Bemessungsgrundlagen um. Der Hubraum ist nämlich bei Fahrzeugen mit elektrischen Antrieben nicht vorhanden und bei Plug-in-Hybriden von begrenzter Aussagekraft. Deshalb wird die Steuer für Personenwagen neu nach den Parametern Gesamtgewicht und Leistung erhoben. Das neue System beruht auf fünf Leitprinzipien:

  • technologieneutrale Bemessungsgrundlage
  • gleichbleibender durchschnittlicher Ertrag pro Fahrzeug
  • ökologische Lenkungswirkung
  • einfache Umsetzung im Vollzug
  • längerfristige Sicherung des Steuersubstrates – auch bei steigendem Anteil an elektrischen Fahrzeugen

Nach Durchführung und Auswertung einer Vernehmlassung (siehe Medienmitteilung) legt der Regierungsrat den definitiven Gesetzesentwurf vor und beantragt dem Landrat, diesen der Landsgemeinde zur Zustimmung zu unterbreiten. Für die Implementierung des neuen Steuersystems wird mit einmaligen Investitionskosten von rund 70'000 Franken gerechnet.

Der Antrag an den Landrat und die weiteren Unterlagen sind in Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.