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Befragung zeigt: Neugestaltung des Wasserrechts bleibt umstritten

Der Kanton Glarus ist reich an Wasser, wie hier mit dem Sernf • Foto: Samuel Trümpy

Regierungsratssitzung 20. April 2021 • Im Hinblick auf die Diskussion über ein neues Wassergesetz wurde im Auftrag des Kantons eine Bedürfnisabklärung bei verschiedenen Akteuren durchgeführt. Das Ergebnis zeigt die Konfliktlinien auf.

Die Neugestaltung des Wasserrechts ist im Kanton Glarus seit geraumer Zeit Gegenstand von politischen Diskussionen. Gemäss der Legislaturplanung 2019­­—2022 sind Gesetzgebungsarbeiten für ein Wassergesetz aufzunehmen. Vor dem eigentlichen Start dieses Prozesses wurde bei den betroffenen Akteuren die nun vorliegende Bedürfnisabklärung durch die Firma Interface Politikstudien Forschung Beratung GmbH durchgeführt. Befragt wurden 29 Akteure: Politische Parteien, Gemeinden, Departemente des Kantons, Technische Betriebe, Gross- und Kleinkraftwerke, Umwelt- und Wirtschaftsverbände. Zunächst wurden die Akteure zur Wassernutzung, zum Wasserbau und zur Wasserversorgung befragt. In Bezug auf die Nutzung der Wasserkraft und den Wasserbau geht die Meinung der Befragten in verschiedenen Fragen auseinander. Die zweite Etappe im Herbst 2020 hatte zum Ziel, den befragten Akteuren die wichtigsten Inhalte eines neuen Wassergesetzes in Form von neun Varianten vorzulegen.

Die Meinungen sind geteilt …

Die Akteure können aufgrund ihrer Antworten in zwei Lager geteilt werden: Die einen Akteure sprechen sich dafür aus, den Status quo beizubehalten oder diesen höchstens geringfügig anzupassen. Das Verfügungsrecht der Gewässer wollen sie weiterhin bei den Grundeigentümern belassen. Die anderen Akteure sind für einen Wechsel weg vom heutigen System mit einer stärkeren Rolle (Rechte und Pflichten) des Kantons. Die Herausforderung besteht darin, dass keine klare Mehrheit für das eine oder andere Lager ersichtlich ist. Damit ist aufgrund der Bedürnisabklärung keine gemeinsame Stossrichtung für das neue Wassergesetz auszumachen. 

Der Regierungsrat nimmt den Bericht  zur Kenntnis. Er wird diesen nun analysieren und bis zum Sommer 2021 entscheiden, welche Stossrichtung er bei der Erarbeitung des Wassergesetzes weiterverfolgen möchte.

Die Bedürfnisabklärung

Der detaillierte Bericht ist publiziert auf der Website des Departementes Bau und Umwelt.