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Steuererleichterungen

Steuerliche Entlastung als unternehmerische Starthilfe

Der Kanton mit dem heiligen Fridolin im Wappen unterstützt Start-ups. (Bild: Daniele Giardina)

Der Glarner Regierungsrat kann Start-ups oder Firmen, die ihre Tätigkeit grundlegend ändern, in der Anfangsphase (maximal 10 Jahre) Steuererleichterungen gewähren. Unter Umständen können Jungunternehmen sogar vorübergehend ganz von den Kantons- und Gemeindesteuern befreit werden – abhängig davon, wie sehr die Firma dem volkswirtschaftlichen Interesse des Kantons dient, indem sie neue Arbeitsplätze schafft oder bestehende Arbeitsplätze sichert, und Wertschöpfung generiert, ohne dabei bestehende Unternehmen im Kanton zu konkurrieren.

Treffen obige Kriterien auf Ihr Unternehmen zu? Dann reichen Sie Ihr Gesuch mit detaillierten Business- und Finanzplänen, Projektbeschreibungen und einer Schätzung der Investitionssumme der Kontaktstelle für Wirtschaft ein. Wir prüfen alle Gesuche mit der kantonalen Steuerverwaltung. Der Regierungsrat entscheidet in Absprache mit der Standortgemeinde.

Der Kanton Glarus gehört zu den wenigen Regionen der Schweiz, die Dank des Bundesgesetzes über die Regionalpolitik auch Steuererleichterungen für die direkte Bundessteuer gewähren können. Diese Erleichterungen dürfen nicht höher sein und länger gewährt werden als die des Kantons Glarus.

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