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Arbeitslos - was tun?

Der erste Schritt

Melden Sie sich noch während der Kündigungsfrist, spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim RAV Glarus unter www.job-room.ch «Anmeldung zur Arbeitsvermittlung RAV», an. Dies erhöht Ihre Chance auf eine neue Stelle. Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können Sie frühestens ab dem Datum beziehen, an dem Sie sich persönlich beim RAV angemeldet haben.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich schon während der Kündigungsfrist um Arbeit bemühen müssen.

Nach der Anmeldung

Folgende Unterlagen müssen innert 5 Tagen nach Anmeldung beim RAV eingereicht werden:

  • Kopie Kündigungsschreiben
  • Kopie letzter Arbeitsvertrag / Lehrvertrag
  • Bewerbungsunterlagen mit aktuellem Lebenslauf
  • Kopie Bescheinigung der Aus- und Weiterbildung
  • Nachweis der Arbeitsbemühungen
  • evtl. Arztzeugnis
  • evtl. IV Anmeldung

Folgende Unterlagen müssen innert 7 Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der von Ihnen ausgewählten Arbeitslosenkasse eingereicht werden:

  • Antrag auf Arbeitslosenentschädigung
  • Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
  • Arbeitgeberbescheinigung der letzten zwei Jahre

Sobald Sie als stellensuchende Person beim RAV erfasst sind, haben Sie die Möglichkeit sich auf der Online-Plattform http://www.arbeit.swiss/registrierung als Benutzer zu registrieren. Die Registrierung gewährt Ihnen einen exklusiven Zugang, solange Sie bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung aktiv zur Stellensuche angemeldet sind. Der Service steht Ihnen durchgängig während 24 Stunden zur Verfügung.

Als registrierter Nutzer profitieren Sie unter anderem von den folgenden Dienstleistungen:

  • Informationsvorsprung von 5 Arbeitstagen bei den meldepflichtigen Stellen
  • Online-Einreichung der Formulare «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» und «Angaben der versicherten Person»
  • Einrichten eines «Job-Alerts» und Stellenmerklisten
  • Bewerbungsunterlagen hochladen