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Gewerbepatente

Für fliegende Händler, Pop-up-Stores oder Foodtrucks

Unterwegs auf der Nüenalp in Glarus Nord (Bild: gl.ch/wirtschaft)

Handelsreisende, die angestellt oder selbstständig unterwegs sind, Produkte verkaufen oder Bestellungen für Waren aufnehmen, brauchen laut Bundesgesetz über die Handelsreisenden vom 4. Oktober 1930 eine grüne Karte (für Wiederverkäufer und Gewerbetreibende) oder eine rote Karte (für sogenannte Kleinreisende, die nur an Endverbraucher verkaufen).

Wandergewerbler brauchen laut Gesetz über die Handelspolizei vom 7. Mai 1922 ein Patent. Das gilt unter anderem für:

  • das Hausierwesen
  • das Handwerk im Umherziehen
  • den Verkauf von Waren von einem Fahrzeug aus
  • Wanderlager (zeitlich begrenzter Verkauf)
  • Schaustellen (z. B. Zirkusse oder Strassenmusikanten)
  • Waren- und Zeitungsautomaten ausserhalb von Geschäftslokalen
  • Südfrüchtepatente

Bewilligungen und weitere Informationen erhalten Sie bei der Verwaltungspolizei.

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