Stellenantritt bis 3 Monate

 

EU/EFTA-Staatsangehörige, die bei einem Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz eine auf höchstens drei Monate befristete Stelle antreten, benötigen keine Aufenthaltsbewilligung.

Der Schweizer Arbeitgeber muss die Erwerbstätigkeit jedoch über das elektronische Meldeverfahren melden.

Informationen zum Meldeverfahren EU/EFTA

Die Meldung muss spätestens am Tag vor der Arbeitsaufnahme erfolgen.

Elektronisches Meldeverfahren auf EasyGov
 

Eine Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle ist während dieser kurzfristigen Erwerbstätigkeit nicht erforderlich.