Entsendung und grenzüberschreitende Dienstleistungen EU/EFTA
Eine Entsendung liegt vor, wenn eine Person weiterhin bei einem Unternehmen mit Sitz im Ausland angestellt bleibt und vorübergehend in der Schweiz einen Auftrag ausführt.
Anhand weniger Angaben zu Ihrem Unternehmen und dem geplanten Einsatz in der Schweiz erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen:
Muss ich den Einsatz melden oder brauche ich eine Arbeitsbewilligung?
Davon zu unterscheiden ist der Stellenantritt bei einem Schweizer Arbeitgeber.
Informationen zu Entsendungen in die Schweiz
Typische grenzüberschreitende Dienstleistungen sind beispielsweise:
- Montagearbeiten
- Servicearbeiten
- Reparaturarbeiten
- Wartungsarbeiten
- Beratungsleistungen
- Kurse und Seminare
Bis 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Entsandte Arbeitnehmende eines Unternehmens mit Sitz in der EU/EFTA sowie selbstständige Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA können während höchstens 90 effektiven Arbeitstagen pro Kalenderjahr grundsätzlich das Meldeverfahren nutzen.
Für meldepflichtige Einsätze gilt grundsätzlich eine Voranmeldefrist von acht Tagen.
In bestimmten Branchen besteht die Meldepflicht bereits ab dem ersten Arbeitstag.
Informationen zum Meldeverfahren EU/EFTA
Informationen zu Entsendungen und flankierenden Massnahmen
Entsendung bis 90 Tage melden
Elektronisches Meldeverfahren auf EasyGov
Inspektorat Arbeitsmarkt anrufen
mehr als 90 Arbeitstage
Für Dienstleistungen von mehr als 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr ist eine Arbeitsbewilligung erforderlich.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer solchen Bewilligung.