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Meldeverfahren Flüchtlingsbereich

Meldeverfahren für Vorläufig Aufgenommene (VA/Ausweis F) und anerkannte Flüchtlinge (Flü/Ausweis B)

Ab dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, folgende Ereignisse der zuständigen Behörde mitzuteilen:

  • Aufnahme der Tätigkeit von VA/Flü
  • Aufnahme einer Tätigkeit im Nebenerwerb von VA/Flü
  • Beendigung der Tätigkeit sowie den Stellenwechsel von VA/Flü

Im Rahmen der Meldung für VA/Flü muss der Arbeitgeber zudem eine Erklärung abgeben, dass die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- sowie Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Eine Arbeitsbewilligung, wie bis anhin, ist nicht mehr notwendig. Das neue Verfahren ist kostenlos. Das Meldeverfahren entbindet nicht von der Stellenmeldepflicht. Unter Umständen ist die Arbeitsstelle vorgängig dem RAV zu melden. Mehr Informationen zur Stellenmeldepflicht unter www.arbeit.swiss

Wir empfehlen Ihnen die Meldung via https://www.easygov.swiss/ zu erfassen.

Alternativ können Sie die Meldung auch mittels Meldeformular für VA/Flü [pdf, 1010 KB] einreichen.
Das ausgefüllte PDF Dokument ist elektronisch an mv-flue@gl.ch zu übermitteln.

Stellenantritte von Asylsuchenden (N-Ausweis) unterliegen weiterhin der Bewilligungspflicht.
Merkblatt Arbeitgeber N Ausweis [pdf, 232 KB]

Kontaktpersonen

Thomas Rhyner
Inspektor Arbeitsmarkt
+41 55 646 6692
E-Mail Thomas Rhyner

Abteilung Migration
+41 55 646 6890
migration@gl.ch

RAV Kanton Glarus
(Stellenmeldepflicht)
Sekretariat
+41 55 646 6690
E-Mail rav@gl.ch

Weitere Informationen

Erwerbstätige aus dem Asylbereich