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Drittstaatsangehörige

Staatsangehörige aus Nicht-EU-/EFTA-Staaten erhalten nur ausnahmsweise Arbeitsbewilligungen für die Schweiz. Ausnahmen sind möglich bei der Beschäftigung von qualifizierten Arbeitskräften, beim internationalen Kadertransfer oder wenn andere besondere Gründe eine Ausnahme rechtfertigen.

Gesuch Ausländerbewilligung [pdf, 544 KB]

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