Direkt zum Inhalt springen

Feiertagstagsregelung / Sonntagsverkäufe

Auf Basis des Arbeitsgesetzes und des kantonalen Ruhetagsgesetzes gilt für den Kanton Glarus die folgende Regelung (Art. 20a, Abs. 1 Arbeitsgesetz, Art. 2 Abs. 1 lit. b und c Ruhetagsgesetz): 

1. Arbeitsgesetzliche Feiertage (den Sonntagen gleichgestellt)

  • Neujahr: 1. Januar
  • Näfelser Fahrt: in der Regel, erster Donnerstag im April
  • Karfreitag:
  • Ostermontag:
  • Auffahrt:
  • Allerheiligen: 1. November
  • Weihnachten: 25. Dezember
  • Stephanstag: 26. Dezember

2. Eidgenössischer Feiertag

  • Nationalfeiertag: 1. August

3. Kantonaler Ruhetag gemäss Ruhetagsgesetz vom 6. Mai 2012

  • Pfingstmontag

Die oben genannten Feiertage sind mit Ausnahme des Pfingstmontages im Sinne des Arbeitsgesetzes den Sonntagen gleichgestellt. Die bundesrechtlichen Bestimmungen über die Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit werden für den Pfingstmontag sinnesgemäss angewendet.

Die genannten Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei.

Für den arbeitsfreien Bundesfeiertag besteht volle Lohnzahlungspflicht durch den Arbeitgeber, sofern er nicht auf einen ohnehin freien Tag, z.B. Samstag fällt.

Ausnahmsweise kann an Feiertagen gearbeitet werden, wenn hierfür eine entsprechende Bewilligung des kantonalen Arbeitsinspektorates vorliegt oder wenn das Arbeitsgesetz solche Ausnahmen für gewisse Betriebsarten ausdrücklich vorsieht (z.B. Krankenanstalten, Heime und Gastgewerbe).

Sonntagsverkäufe im Kanton Glarus

Gestützt auf das Arbeitsgesetz sowie das kantonale Ruhetagsgesetz dürfen im Kanton Glarus die Verkaufsgeschäfte pro Kalenderjahr an 4 Sonntagen bewilligungsfrei offen gehalten werden.

Die Bestimmung der 4 Sonntage erfolgt mit Einbezug der Detaillisten durch die Gemeinden. Die Sonntage sind pro Gemeindegebiet einheitlich zu definieren. Darüber hinaus werden keine zusätzlichen Sonntagsverkäufe bewilligt.

Das Offenhalten von Garagen- und Zweiradbetrieben an maximal 2 weiteren Sonntagen ist bewilligungsfähig bzw.  -pflichtig. Das Gesuch ist beim Arbeitsinspektorat einzureichen.