Direkt zum Inhalt springen

Baugesuchsverfahren

Im Rahmen des Baugesuchsverfahrens beurteilen wir Bauvorhaben hinsichtlich der Vorschriften des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit. Das Arbeitsinspektorat berät Betriebe und Planer kostenlos zur baulichen Umsetzung der Anforderungen an die Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Wir empfehlen Ihnen, bereits in einem frühen Stadium mit dem kantonalen Arbeitsinspektorat Kontakt aufzunehmen.

a) Plangenehmigung

Plangenehmigungspflichtig sind industrielle Betriebe und Betriebe gemäss Art. 1 der Verordnung 4 des Arbeitsgesetzes. Nach Fertigstellung eines plangenehmigungspflichtigen Projektes erteilt das Arbeitsinspektorat eine Betriebsbewilligung. Grundlagen dieses Verfahrens bilden Art. 7 und 8 des Arbeitsgesetzes.

Bei plangenehmigungspflichtigen Betrieben benötigt das Arbeitsinspektorat die kompletten Baugesuchunterlagen nur in digitaler Ausführung. Diese sind über die Gemeinden im Rahmen des ordentlichen Verfahrens einzureichen. Soweit erforderlich sind ergänzende Angaben und Unterlagen über spezielle Produktionsprozesse, Fabrikations-, Lager- und Transportanlagen sowie Layoutpläne beizulegen.

Im Weiteren gilt es zu beachten, dass nicht baugesuchs-pflichtige Umgestaltungen innerer Einrichtungen oder wesentliche Änderungen der Betriebsstätte welche das Gesundheits- sowie das Unfallrisiko betreffen, der Plangenehmigungspflicht unterstehen. Diesfalls ist das Gesuch um Plangenehmigung und die entsprechenden Dokumente dem Arbeitsinspektorat in schriftlicher oder elektronischer Form einzureichen.

Nach Ausführung des Projektes ist eine Abnahmekontrolle durchzuführen, auf welche sich die zu erteilende Betriebsbewilligung stützt.

b) Planbegutachtung

Bei allen anderen Betrieben, die Arbeitnehmende beschäftigen und Neu- und Umbauten planen, wird im Rahmen des ordentlichen Baugesuchverfahrens eine Stellungnahme (Planbegutachtung) erstellt. Diese beinhaltet ebenso die Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.

Nach Ausführung des Projektes wird ebenfalls eine Abnahmekontrolle durchgeführt.

Planungsunterlagen für Bau und Einrichtung von Betrieben (Leitfaden) [pdf, 586 KB]