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Bewilligung für Nacht- und Sonntagsarbeit

Das Arbeitsinspektorat ist zuständig für Bewilligungen von vorübergehender Nacht- und Sonntagsarbeit bis zu sechs Monaten pro Einsatz. Vorübergehende Nachtarbeit wird bewilligt, sofern ein dringendes Bedürfnis nachgewiesen wird. Vorübergehend ist Nacht- oder Sonntagsarbeit, wenn es sich um zeitlich befristete Einsätze von nicht mehr als sechs Monaten pro Einsatz handelt. Dauert ein Einsatz unerwartet länger als sechs Monate und ist die Verzögerung nicht dem Betrieb zuzuschreiben, so kann die kantonale Behörde die Bewilligung um höchstens drei Monate verlängern.

Sie können Ihr Gesuch für eine Arbeitszeitbewilligung entweder über den Online-Schalter EasyGov eingeben oder unser Formular herunterladen, ausfüllen und uns per E-Mail oder Post zustellen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO ist zuständig für Bewilligungen von mehr als sechs Monaten Nacht- und Sonntagsarbeit sowie für Pikettbewilligungen.
Dauernde oder regelmässig wiederkehrende Nachtarbeit wird bewilligt, sofern sie aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unentbehrlich ist oder in regelmässigen Einsätzen geleistet wird, die sich während mehreren Kalenderjahren aus dem gleichen Grund wiederholen.

Gesuch dauernde oder regelmässige Nacht- und Sonntagsarbeit

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