Arbeitsinspektorat (AI)
Das Arbeitsinspektorat ist das zuständige Durchführungsorgan des Arbeitsgesetzes. Als zentrale Elemente gelten dabei die Arbeits- und Ruhezeiten, sowie der Gesundheitsschutz. Im Weiteren beaufsichtigen wir die Anwendung der Vorschriften über die Arbeitssicherheit in den Betrieben sowie für Arbeitsmittel, sofern nicht ein anderes Durchführungsorgan (z.B. die Suva) zuständig ist.
Leitung und Stellvertretung
Bruno Giger
Leiter Arbeitsinspektorat
+41 55 646 6690
E-Mail Bruno Giger
Thomas Rhyner
Stellvertreter
+41 55 646 6692
E-Mail Thomas Rhyner
Gerne informieren wir Arbeitnehmer/innen wie auch Arbeitgeber zu folgenden Themen:
- Arbeits- und Ruhezeiten / Nacht-, Sonntags- und Schichtarbeit
- Jugendarbeitsschutz
- Mutterschutz
- Anforderungen an den Gesundheitsschutz (Sicherstellung der physischen und psychischen Gesundheit)
- Umsetzung der Vorschriften der Arbeitssicherheit (Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten)
- Inhalte und Aufbau von Betriebsordnungen
Im Weiteren beantworten wir Fragen über:
- Umbau und Neubau von Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
- Bau, Einrichtung und Umgestaltung von Arbeitsplätzen
- Aufzugsanlagen für Personen und Güter
- Aufstellung und Betrieb von kantonal konzessionierten Seilbahnen und Skiliften
- Gestattete und verbotene Tätigkeiten an Sonntagen und den Sonntagen gleichgestellten Feiertagen
Weitere Informationen
Zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie auch Arbeits- und Ruhezeiten erhalten Sie weitere Informationen auf folgenden Seiten: