Schlechtwetter
Voranmeldung Schlechtwetter
Die zuständige Kantonale Amtstelle (KAST) kann Ihnen alle grundsätzlichen Fragen bezüglich Anspruch auf Schlechtwetter beantworten.
Antrag und Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung
Für spezifische Fragen zu den Schlechtwetter-Leistungen und -Abrechnungen ist die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse zuständig.
Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung
Schlechtwetterentschädigung kann gemäss der gesetzlichen Regelung nur in bestimmten Erwerbszweigen ausgerichtet werden (abschliessende Aufzählung):
- Hoch- und Tiefbau, Zimmerei-, Steinhauer- und Steinbruchgewerbe;
- Sand- und Kiesgewinnung;
- Geleise- und Freileitungsbau;
- Landschaftsgartenbau;
- Waldwirtschaft, Baumschulen und Torfabbau, soweit sie nicht Nebenzweig eines landwirtschaftlichen Betriebes sind;
- Ausbeutung von Lehmgruben sowie Ziegelei;
- Berufsfischerei;
- Transportgewerbe, soweit Fahrzeuge ausschliesslich für den Transport von Aushub und Baumaterial von und zu Baustellen oder für den Abtransport von Sand und Kies von der Abbaustelle verwendet werden;
- Sägerei;
- Reb-, Pflanzen-, Obst- und Gemüsebaubetriebe, sofern die normalerweise anfallenden Arbeiten wegen aussergewöhnlicher Trockenheit oder Nässe nicht verrichtet werden können.