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Sozialhilfe

Wer für sich und seine Angehörigen mit gleichem Wohnsitz im Kanton Glarus finanziell nicht oder nicht vollständig und rechtzeitig aufkommen kann, hat die Möglichkeit, ein Gesuch um Sozialhilfe einzureichen. Der Anspruch wird individuell und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen berechnet.

Kontakt

Soziale Dienste Nord
Bahnhofstrasse 24
8752 Näfels
+41 55 646 6970 
E-Mail Sozialdienst Nord

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
Donnerstag: bis 17.30 Uhr (Stützpunkt Süd ist am Freitag geschlossen)

Zahlungsverbindungen

Bankkonto:
Finanzinstitut: Glarner Kantonalbank AG, Glarus
IBAN: CH14 0077 3000 5611 4321 8
SWIFT: GLKBCH22
BC: 773
Zu Gunsten von: Soziale Dienste des Kantons Glarus, Zwinglistrasse 6, 8750 Glarus

Richtlinien und Rechtsgrundlagen

Sozialhilfe einfach erklärt (Erklärvideos)

Merkblatt / Gesuch um Sozialhilfe

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