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Pflegefamilie und Pflegekinder

Ein Pflegeverhältnis besteht, sobald eine Familie ein Kind für mehr als einen Monat entgeltlich oder für mehr als drei Monate unentgeltlich in ihrem Haushalt aufnimmt. Für dies ist eine Pflegeplatzbewilligung der KESB notwendig. Die Pflegeeltern müssen die Bewilligung vor Aufnahme des Kindes einholen. Die Bewilligung wird ihnen für ein bestimmtes Kind erteilt und kann befristet und mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden.

Die Pflegeeltern und ihre Hausgenossen müssen nach Persönlichkeit, Gesundheit und erzieherischer Eignung sowie nach den Wohnverhältnissen für gute Pflege, Erziehung und Ausbildung des Kindes Gewähr leisten können. Das Wohl anderer in der Pflegefamilie lebender Kinder darf dabei nicht gefährdet werden.

Nach erfolgter Bewilligung wird die Familie so oft als nötig, mindestens aber einmal jährlich durch eine Fachperson besucht.

Handelt es sich um ein Pflegeverhältnis im Rahmen von Kriseninterventionen, benötigt die Pflegefamilie, unabhängig ob sie Kinder entgeltlich oder unentgeltlich aufnehmen, eine Bewilligung für Time-Out Platzierungen. Sobald eine Krisenintervention länger als drei Monate dauert, muss für das entsprechende Kind eine Pflegeplatzbewilligung eingeholt werden.

Im Online Schalter finden Sie das Antragsformular für die Erteilung einer Pflegeplatzbewilligung.