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Kindesvermögen

Vermögensinventar

Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil stirbt, hat der überlebende Elternteil der KESB ein Inventar über den Nachlass und das Vermögen des minderjährigen Kindes einzureichen. Die KESB muss prüfen, ob die Interessen des Kindes am Nachlass gewahrt sind und ob das Kindesvermögen ordnungsgemäss verwaltet wird. Bei grossen und komplexen Vermögen oder wenn es die persönlichen Verhältnisse erfordern, kann der verantwortliche Elternteil verpflichtet werden, der KESB regelmässig Bericht zu erstatten.

Die KESB kann den Eltern auf Antrag hin gestatten, Teile des Kindesvermögens für die Kosten des Unterhalts, der Erziehung oder der Ausbildung des Kindes zu nutzen.

Vermögensschutz

Ist die sorgfältige Verwaltung des Kindesvermögens nicht ausreichend gewährleistet, trifft die KESB die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindesvermögens (z.B. Vermögenssperre). Kann der Gefährdung des Kindesvermögens nicht auf andere Weise begegnet werden, wird dessen Verwaltung einer Beistandsperson übertragen.