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Kinder geschiedener Eltern

Elterliche Sorge

Geschiedene Eltern, die sich über eine Neuregelung der elterlichen Sorge einig sind, können diese gemeinsamen bei der KESB beantragen. Bei Uneinigkeit muss direkt beim Kantonsgericht geklagt werden.

Besuchsrecht

Wenn sich seit der Scheidung die Verhältnisse eines Elternteils wesentlich geändert haben und eine Neuregelung des Besuchsrechts im Interesse des Kindes liegt, kann die KESB auf Antrag eines Elternteils oder des urteilsfähigen Kindes eine Neuregelung festlegen und das Scheidungsurteil entsprechend abändern.

Unterhaltsbeiträge

Geschiedene Eltern, die sich einig sind, können bei der KESB eine Vereinbarung betreffend Neuregelung der Unterhaltsbeiträge zur Genehmigung einreichen. Bei Uneinigkeit muss direkt beim Kantonsgericht geklagt werden.