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Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche können in vielen Bereichen noch nicht selbständig entscheiden und handeln. Sie brauchen daher jemanden, der ihre Interessen vertritt und ihre Rechte wahrnimmt. In erster Linie ist es Aufgabe der Eltern, ihr Kind zu vertreten und für eine angemessene Erziehung, Pflege und Ausbildung besorgt zu sein.

Wenn sich aufgrund äusserer Umstände oder aus persönlichen Gründen Schwierigkeiten bei der Betreuung und Erziehung ergeben, können sich die Eltern – aber auch die Kinder und Jugendlichen – an Drittpersonen oder Institutionen wenden, welche sie beraten und unterstützen. Reichen die Bemühungen der Familie, der Schule oder anderer Bezugspersonen nicht aus oder erscheinen diese von vornherein als aussichtslos, um eine Gefährdung des Kindes abzuwenden, muss die KESB aktiv werden und allenfalls eine Beistandsperson einsetzen.

Sind die Eltern an der Vertretung ihres Kindes verhindert, muss die Behörde eine gesetzliche Vertretung bestimmen.

Verheiratete Eltern tragen gemeinsam die Verantwortung für ihr Kind. Bei unverheirateten Eltern hat die Mutter von Gesetzes wegen die alleinige elterliche Sorge. Die unverheirateten Eltern können die gemeinsame elterliche Sorge gemeinsam erklären. Bei geschiedenen Eltern steht die elterliche Sorge demjenigen Elternteil zu, welchem sie durch das Gericht zugesprochen wird.