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Integrationsagenda Schweiz (IAS)

Schnupperlehren

Eine Schnupperlehre ist eine sehr gute Möglichkeit, einen Beruf in der Praxis kennenzulernen, zu beschnuppern. Auch können sich Arbeitgeber und Angestellter persönlich besser kennenlernen, um allenfalls eine Anschlusslösung zu finden. Eine Schnupperlehre dauert maximal fünf Tage. Die KIF begleitet den Einsatz und wertet diesen zusammen mit den Beteiligten aus.
Informationen zu Schnupperlehren [pdf, 43 KB]

Ausbildungs-Praktika

Das übergeordnete Ziel eines Ausbildungspraktikums liegt in der Verbesserung der Vermittelbarkeit und der beruflichen Integration der Praktikanten durch Ausbildung am Arbeitsplatz, den Erwerb von Berufserfahrung und das Knüpfen von beruflichen Kontakten. Bei entsprechender Eignung soll das Praktikum nach Abschluss in ein reguläres Anstellungs- oder Ausbildungsverhältnis umgewandelt werden. Die monatlichen Kosten für den Arbeitgeber betragen 500 Franken bei einem Arbeitspensum von 80%. Die Reisespesen zur Schule und zum Ausbildungsbetrieb werden von der der KIF übernommen.

Berufslehren im Kanton Glarus

Personen in der zwei oder dreijährigen berufliche Grundbildung (EBA-/EFZ-Berufe)erhalten bei Bedarf zusätzliches schulisches Einzelcoaching, dies nach Absprache mit der KIF. Die Fallführung übernimmt während der Lehre die KIF, in speziellen Fällen unter Einbezug der Sozialen Dienste. Bei einem Abbruch der beruflichen Grundbildung (Drop-out) obliegt die Fallführung dem Case Management Berufsbildung (CMBB) des Kantons Glarus in Absprache mit der KIF.

Teillohnstufenmodell

Oftmals stellt der Schritt von einem Praktikum in den ersten Arbeitsmarkt aufgrund verschiedener Defizite für die betroffenen Personen eine unüberwindbare Hürde dar. An diesem Punkt setzt das Teillohnstufenmodell an. Es ermöglicht dem Arbeitgeber, Personen mit Integrationshürden für eine bestimmte Zeit unter den orts- und branchenüblichen Löhnen zu beschäftigen.

Es basiert auf drei aufeinanderfolgenden Stufen, in denen die Teilnehmenden kontinuierlich ihre Fähigkeiten im Teillohnbetrieb aufbauen können. Parallel dazu erwerben sie mit Unterstützung der KIF fehlende Sprachkenntnisse und bauen allfällige weitere Defizite gezielt ab. Die Entlohnung durch den Betrieb erfolgt während der Anstellung stufenweise entsprechend den Fähigkeiten des Arbeitnehmenden (Teillohn). Ziel ist es, dass die Arbeitnehmenden nach Abschluss des Einsatzes eine vollwertige Arbeitsleistung erbringen, für welche eine orts- und branchenübliche Entschädigung bzw. ein dem Gesamt- (GAV) oder Normalarbeitsvertrag (NAV) entsprechender Mindestlohn entrichtet werden kann.

Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Die Möglichkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit hängt vom Status der Flüchtlinge ab. Hinweise zu den verschiedenen rechtlichen Status und zur Erwerbstätigkeit sind unter folgendem Link zur finden: Aufenthaltsbewilligungen Asyl- und Flüchtlingsbereich – Kanton Glarus.

Das Formular zur Meldung der Aufnahme oder der Beendigung einer Erwerbstätigkeit bei einem anerkannten Flüchtling (Ausweis B) oder einer vorläufig aufgenommenen Person (Ausweis F) finden Sie hier

Medienbeiträge

10 vor 10 - FOKUS: Kanton Glarus – gut bei der Integration von Flüchtlingen - Play SRF