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Finanzierung

Alters- und Pflegeheime

Für die subsidiäre Finanzierung der Aufenthaltskosten in Alters- und Pflegeheimen ist grundsätzlich die Fachstelle Pflege und Betreuung zuständig. Sofern es sich um ausserkantonale Platzierungen für Personen mit IV handelt, fällt die Finanzierung in die Zuständigkeit der Fachstelle Behindertenfragen und Soziale Einrichtungen. In diesen Fällen übernimmt sie die Restkosten, die üblicherweise von der Fachstelle Pflege und Betreuung gedeckt werden (siehe Merkblatt Kostenregelung IV-Rentner in APH im Online-Schalter).

Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Kantonale Betriebsbeiträge

Der Kanton gewährt den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung Betriebsbeiträge an das in der Leistungsvereinbarung definierte Angebot.
Bei Personen, die Dienstleistungen in einem anderen Kanton beziehen, richtet sich der Beitrag nach den festgesetzten Tarifen der IVSE-Stelle des
Standortkantons. Eine ausserkantonale Platzierung ist vorgängig durch die Fachstelle Behindertenfragen und Soziale Einrichtungen zu bewilligen (siehe Merkblatt zur Unterbringung in einer ausserkantonalen Einrichtung im Online-Schalter).

Kostenbeteiligung Leistungsbeziehende

Leistungsbeziehende mit Wohnsitz im Kanton Glarus haben sich an den Kosten für das Wohnen im Rahmen einer vom Kanton festgelegten Taxe zu beteiligen. Werden den Bewohnenden Hilflosenentschädigung, Kranken- oder andere Versicherungsleistungen zugesprochen, sind diese der Einrichtung für Betreuungs- und Pflegeleistungen zusätzlich geschuldet.

Für die Tagesstruktur haben die Leistungsbeziehenden keine Kostenbeteiligung zu leisten.

Für Leistungsbeziehende mit Wohnsitz in einem anderen Kanton gelten die Vorgaben des Wohnsitzkantons.

Zivilrechtliche Platzierungen von Kindern und Jugendlichen

Auf Beschluss der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde oder einer Verfügung der Hauptabteilung Soziales können Kinder und Jugendliche in einer für sie geeigneten Einrichtung platziert werden. Die Fachstelle Behindertenfragen und Soziale Einrichtungen erteilt bei zivilrechtlichen Platzierungen subsidiär Kostengutsprache an die Einrichtungen. Sie berechnet einen allfälligen Elternbeitrag und fordert diesen als Anteil an die Platzierung ein.

Für die Finanzierung von Platzierungen in Sonderschulen ist das Departement Bildung und Kultur zuständig.

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