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Bewilligung und Aufsicht

Bewilligung

Die Fachstelle Behindertenfragen und Soziale Einrichtungen prüft im Auftrag des Departements Volkswirtschaft und Inneres Gesuche um Betriebsbewilligungen der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie der Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Kanton Glarus gestützt auf:

  • das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (GS VIII E/21/3).
  • die Verordnung über die Erteilung von Betriebsbewilligungen für stationäre Einrichtungen deren Haftung (GS VIII E/21/6).

Das Departement Volkswirtschaft und Inneres erteilt gestützt auf die Abklärungen der Fachstelle Behindertenfragen und Soziale Einrichtungen die Betriebsbewilligung.

Aufsicht

Die Fachstelle Behindertenfragen und Soziale Einrichtungen übt im Auftrag des Departements Volkswirtschaft und Inneres die Aufsicht über die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gemäss dem internen Konzept Heimaufsicht im Kanton Glarus aus. In Sonderschulen beschränkt sich die Aufsicht auf den Internatsteil. Für die übrige Aufsicht über die Sonderschulen ist das Departement Bildung und Kultur zuständig.

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