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Bescheinigung auf Auskunft

Die Erben erwerben die Erbschaft als Ganzes mit dem Tod der Erblasserin oder des Erblassers. Die Forderungen, das Eigentum und der Besitz gehen ohne weiteres auf die Erben über, und die Schulden werden zu persönlichen Schulden (vgl. Art. 560 ZGB).

Um sich einen Überblick über die finanzielle Situation einer Erbschaft zu verschaffen, kann eine erbberechtigte Person mittels einer Bescheinigung auf Auskunft bei beteiligten Banken, Behörden etc. Auskunft über den Nachlass einholen.