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Informationen Gleichstellungskommission

Die Landsgemeinde schuf 1996 die Voraussetzungen für die Berufung einer regierungsrätlichen Gleichstellungskommission, bestehend aus dem Präsidium und mindestens vier Mitgliedern, wobei die Hälfte weiblichen Geschlechts sein muss. Die Tätigkeit der Gleichstellungskommission ist derzeit bis auf das Ende der Amtsdauer 2018–2022 befristet. Die Kommission ist der Staatskanzlei angegliedert.

Gleichstellungsstreitigkeiten aus privat-rechtlichen Arbeitsverhältnissen müssen vor einem gerichtlichen Verfahren vor die Schlichtungsstelle gebracht werden. Seit dem 1. Juli 2018 ist dafür die kantonale Schlichtungsbehörde zuständig.

Unsere Aufgaben

Die Gleichstellungskommission berät den Regierungsrat und die kantonale Verwaltung in allen Gleichstellungsfragen. Sie erstellt Berichte und Stellungnahmen und unterbreitet Vorschlänge für eine ausgewogene Geschlechtervertretung in ausserparlamentarischen und Verwaltungsexternen Kommissionen. Im Weiteren leistet sie Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der Bevölkerung, indem sie Projekte zur Gleichstellung von Frau und Mann initiiert oder unterstützt.

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gemeinsam politisieren, gemeinsam haushalten, gemeinsam arbeiten, gemeinsam erholen, gemeinsam wahrnehmen, gemeinsam bestimmen, gemeinsam erziehen, gemeinsam reden

Ziele

Mit Themen aus Familie, Beruf, Politik und Freizeit soll angeregt werden, dass Frau und Mann, jung und alt in diesen Bereichen gemeinsam gesellschaftliche Verantwortung tragen. Durch den Einsatz von Werbemitteln, bedruckt mit Slogans und der Organisation von Veranstaltungen soll versucht werden, die Öffentlichkeit vermehrt auf die Vision von fraumann gemeinsam zu sensibilisieren. Unsere visionäre Vorstellung ist, dass viele erfolgreiche Glarner Unternehmen, die Glarner Politik und Glarner Familien nach dem Prinzip von gemeinsamer Verantwortung handeln und leben.

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