Direkt zum Inhalt springen

Finanzkontrolle

Die Finanzkontrolle ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht. Sie dient dem Regierungsrat zur Aufsicht sowie dem Landrat zur Oberaufsicht über die Verwaltung. Die Finanzkontrolle ist fachlich unabhängig und selbstständig. Administrativ ist sie der Staatskanzlei unterstellt. Die Tätigkeit der Finanzkontrolle erstreckt sich auf die kantonale Verwaltung und die kantonalen Anstalten und Betriebe, soweit sie keine eigene Revisionsstelle haben. 

Die Finanzkontrolle prüft namentlich den gesamten Finanzhaushalt, insbesondere die Jahresrechnung, die Informatikanwendung im Finanz- und Rechnungswesen im Hinblick auf die Revision, die Organisation des internen Kontrollsystems.

Wer der Aufsicht der Finanzkontrolle unterstellt ist, hat ihr bei der Durchführung ihrer Aufgabe jede Unterstützung zu gewähren. Er ist insbesondere verpflichtet, ihr sämtliche erforderlichen Unterlagen vorzulegen und jede Auskunft zu erteilen. Das Zurückhalten von Informationen und Unterlagen unter Berufung auf das Amtsgeheimnis ist ausgeschlossen.

Die Finanzkontrolle verkehrt direkt mit der Finanz- und der Geschäftsprüfungskommission des Landrates, dem Regierungsrat, den Departementen sowie sämtlichen ihrer Aufsicht unterstellten Behörden und Amtsstellen.

Leiter Finanzkontrolle
Dieter Elmer