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E-Voting

Allgemeine Informationen

Der Kanton Glarus hat an zwei eidgenössischen Volksabstimmungen im 2015 erfolgreich den Einsatz des elektronischen Stimmkanals getestet: Sämtliche in Glarner Gemeinden registrierten Auslandschweizer Stimmberechtigten konnten ihre Stimme elektronisch abgeben. Im August 2015 hat der Bundesrat entschieden, dem Kanton Glarus wie auch den weiteren Kantonen des Consortiums Vote électronique die Bewilligung für E-Voting-Versuche anlässlich der Nationalratswahlen vom Herbst 2015 nicht zu erteilen. Das Consortium wurde in der Folge aufgelöst. Der Kanton Glarus verzichtete in der Folge auf Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe. Am Ziel, E-Voting für alle einzuführen, hielt der Regierungsrat jedoch fest und gab zugleich einen ambitionierten Zeitplan vor: Anlässlich der Nationalratswahlen 2019 sollen sämtliche Glarner Stimmberechtigten ihre Stimme elektronisch abgeben können. Der elektronische Stimmkanal soll dabei die konventionellen Kanäle (briefliche und persönliche Stimmabgabe) ergänzen.

Die Landsgemeinde 2017 hat dafür im Rahmen des Erlasses des neuen Gesetzes über die politischen Rechte die gesetzliche Grundlage für den flächendeckenden Einsatz des elektronischen Stimmkanals geschaffen. Im September 2017 stimmte der Landrat dessen Einführung zu.

Im Winter 2017/2018 erfolgte die öffentliche Ausschreibung des E-Voting-Systems. Im Februar 2018 wurde der Schweizerischen Post der Zuschlag erteilt. Seither arbeitete die Staatskanzlei mit verschiedenen Partnern intensiv an der Einführung des elektronischen Stimmkanals.

Anfangs Dezember 2018 entschied der Landrat im Rahmen der Beratung der Legislaturplanung 2019–2022, die Massnahme «Einführung von E-Voting als dritten Stimmkanal» an den Regierungsrat zurückzuweisen. Der Landrat verband die Rückweisung mit dem Auftrag, das E-Voting-Projekt zu sistieren. Der Regierungsrat beschloss in der Folge, den vorgesehenen Startzeitpunkt zu verschieben und dem Landrat Bericht und Antrag betreffend die Weiterführung zu unterbreiten. Die Arbeiten an der Einführung von E-Voting sind seither sistiert. Der elektronische Stimmkanal steht den Glarner Stimmberechtigten somit bis auf Weiteres nicht zur Verfügung.

Bei Fragen zum elektronischen Stimmkanal können Sie sich unter E-Mail E-Voting an die Staatskanzlei wenden.

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