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Registrierung von Administrativmassnahmen

Wo werden die Massnahmen registriert?

Rechtskräftig verfügte Administrativmassnahmen werden im eidgenössischen Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) oder sog. ADMAS-Register eingetragen.

Wie lange bleiben die Einträge ersichtlich und was geschieht anschliessend mit meinen Daten?

Je nach Art der Massnahme bleiben ADMAS-Einträge unterschiedlich lang im IVZ-Register erfasst. Die Löschung erfolgt nach Ablauf der Registrierungsfrist automatisch, sofern inzwischen keine neue Massnahme eingetragen wurde. Ansonsten bleiben alle bereits registrierten Massnahmen weiterhin ersichtlich. Eine Datenentfernung erfolgt erst dann, wenn die Voraussetzungen für die Löschung der neuesten Massnahme erfüllt sind.

Bei einem Todesfall werden sämtliche Daten aus dem IVZ-Register gelöscht und die physischen Akten der Person vernichtet.

Administrativmassnahme Frist für Löschung
Entzug aller Führer- und/oder Lernfahrausweise 10 Jahre nach Ablauf/Aufhebung der Massnahme
Verweigerung Führer- und/oder Lernfahrausweise 10 Jahre nach Ablauf/Aufhebung der Massnahme
Annullierung Führerausweis auf Probe 10 Jahre nach Wiedererlangung eines Führerausweises auf Probe
Fahrverbot für die Schweiz 10 Jahre nach Ablauf/Aufhebung der Massnahme
Aberkennungen ausländischer Führerausweis 10 Jahre nach Ablauf/Aufhebung der Massnahme
Verwarnung 5 Jahre nach Eintritt der Rechtskraft der Massnahme
Anordnung medizinischer und/oder verkehrspsychologischer Begutachtungen 5 Jahre nach Eintritt der Rechtskraft der Anordnung
Anordnung Auflagen 5 Jahre nach Eintritt der Rechtskraft der Anordnung
Anordnung Führerprüfung 5 Jahre nach Eintritt der Rechtskraft der Anordnung
Verkehrsunterricht 5 Jahre nach Eintritt der Rechtskraft der Anordnung

Auszug aus dem IVZ-Register (sog. ADMAS-Registerauszug)

Jede im Kanton Glarus wohnhafte Person hat das Recht, bei der Staats- und Jugendanwaltschaft, Fachstelle Administrativmassnahmen, Auskunft über ihre eigenen Daten zu verlangen. Sie können diesen Auszug ganz einfach telefonisch oder schriftlich per Post oder E-Mail beantragen und ist kostenlos für Sie. Benötigt werden dazu lediglich Ihre persönlichen Angaben wie: Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum. Anschliessend erhalten Sie innert Wochenfrist den gewünschten Auszug per Post oder auf Wunsch auch per E-Mail zugestellt.

+41 55 646 69 15
E-Mail Staatsanwaltschaft

Gesuch - IVZ-Registerauszug [pdf, 373 KB]

Vollmacht

Falls Sie im Namen oder im Auftrag einer dritten Person handeln, bestellen Sie den Auszug schriftlich mit Beilage einer entsprechenden Vollmacht.

Die Staats- und Jugendanwaltschaft, Fachstelle Administrativmassnahmen, gibt anschliessend die Daten ebenfalls innert Wochenfrist nach Erhalt des Auskunftsbegehrens vollständig und unentgeltlich schriftlich bekannt.

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