Abteilung Staats- und Jugendanwaltschaft
Aufgaben
Die Abteilung Staats- und Jugendanwaltschaft ist zuständig für die Strafverfolgung von Verbrechen, Vergehen und Übertretungen. Vor Gericht vertritt sie die Anklage. In Jugendstrafsachen ist die Abteilung Staats- und Jugendanwaltschaft zudem auch für den Vollzug von Strafen und Schutzmassnahmen zuständig. Sie behandelt ausserdem Rechtshilfeersuchen in Strafsachen. Die Abteilung wird durch den Ersten Staatsanwalt geleitet, welcher durch die Leitende Staatsanwältin vertreten wird. Für Jugendstrafsachen ist eine spezialisierte Jugendanwältin zuständig. Die Abteilung wird bei ihrer Aufgabenerfüllung durch die Kanzlei unterstützt.
Erster Staatsanwalt
lic. iur. Patrick Fluri
Leitende Staatsanwältin
lic. iur. Dorothea Speich
Jugendanwältin
lic. iur. Madeleine Wallner