Schiesswesen
Obligatorische Schiesspflicht
Die Schiesspflicht 2019 beginnt im Jahr nach dem Abschluss der Rekrutenschule und besteht bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee. Armeeangehörige, welche im Jahre 2019 aus der Wehrpflicht entlassen werden, sind somit nicht mehr schiesspflichtig. Wer im Jahre 2019 entlassen wird, erhält bis im Juli 2019 eine Voranzeige.
Links zu Infos über das Schiesswesen:
- Hinweise zum Eidg. Feldschiessen, dem grössten Schützenfest der Welt
- Abfrage Obli Termine Kanton Glarus
- Schiessverordnung des Bundesrates
- Schiessverordnung VBS
- Hinweise zum ausserdienstlichen Schiesswesen