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Alarmierung der Bevölkerung

Allgemein

Katastrophen können ohne ausreichende Vorwarnzeit eintreten. Dementsprechend sind die Vorsorge und Alarmierung zentrale Punkte einer erfolgreichen Bewältigung.

Idealerweise kann die Lage beobachtet und analysiert werden. Es werden frühzeitig Warnungen der zuständigen Stellen des Bundes, Kantone und der Gemeinden publiziert. Diese erlauben die vorgängige Überprüfung der Einsatzbereitschaft. Frühzeitige Warnungen und Hinweise dürfen aber nicht notwendige Bedingung für die erfolgreiche Bewältigung sein. Die Vorbereitungen müssen permanent erbracht sein, um bei Eintreten überraschender Ereignisse darauf gerüstet zu sein.

Die Schweiz verfügt über ein flächendeckendes Sirenennetz, über das die gefährdete Bevölkerung alarmiert werden kann. Es gibt den Allgemeinen Alarm und den Wasseralarm. Entsprechend wird mit dem Sirenentest die Funktionalität jährlich überprüft.
Im Rahmen der Alarmierung wurden Notfalltreffpunkte erschaffen. 

Zusammenarbeit von Behörden und Anlagenbetreibern

Für eine reibungslose und vollständige Alarmierung arbeiten Behörden und Betreiber von Kern- und Stauanlagen zusammen.

Vorgaben sind zu Gunsten der Einheitlichkeit und Qualität seitens des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS festgelegt. Der Bund bezahlt die Sirenen und kümmert sich um den Unterhalt und die Betriebsbereitschaft der zentralen Komponenten der technischen Systeme (Polyalert), mit denen die Sirenen ferngesteuert und verwaltet werden.

Die Kantone sind zuständig für die Alarmierungsplanung und die technischen Systeme. Im Kanton Glarus ist die Koordinationsstelle Bevölkerungsschutz dafür verantwortlich.
Die Betreiber von Kern- und Stauanlagen legen in einem Notfallreglement die technischen Kriterien für die Auslösung der Warnung und Alarmierung sowie die Zuständigkeiten innerhalb ihrer Organisationen fest. Die Stauanlagenbetreiber sorgen ebenfalls für den Unterhalt und die ständige Betriebsbereitschaft der dezentralen Komponenten des Wasseralarmsystems.

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