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Zivilstandsereignisse im Ausland

Bei einem Zivilstandsereignis im Ausland ist für die betroffenen Schweizerinnen und Schweizer wichtig, dass auch ihre amtlichen Eintragungen in der Schweiz rasch und vollständig aktualisiert werden können. Deshalb sind im Ausland erfolgte Zivilstandsereignisse auf amtlichem Wege in die Schweiz zu melden. Ausländische Urkunden werden erst nach Überprüfung und Beglaubigung durch die schweizerische Vertretung im Ausland und mit Bewilligung der kantonalen Aufsichtsbehörde im schweizerischen Personenstandsregister beurkundet.

Die Anerkennung von ausländischen Ereignissen die den Personenstand betreffen liegt gemäss Verwaltungsvereinbarung betreffend die Zusammenarbeit der Kantone Glarus und Graubünden bei der Aufsicht im Zivilstandswesen ab 01.01.2019 beim Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden. Amt für Migration und Zivilrecht

Die Eintragung erfolgt durch das Zivilstandsamt am Heimatort.

Ausländische Amtsstellen melden Zivilstandsereignisse meist nicht oder nur mit grosser Verspätung den schweizerischen Behörden. Wir bitten Sie deshalb, auch in Ihrem eigenen Interesse, die Ereignisse sofort nach Eintritt der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland zu melden. Diese sorgt für die Übersetzung und Beglaubigung der ausländischen Dokumente und leitet diese an die zuständigen Behörden in der Schweiz weiter.

Folgende Zivilstandsereignisse müssen gemeldet werden:

  • Geburt
  • Eheschliessung
  • Eintragung der Partnerschaft
  • Todesfall
  • Kindesanerkennung
  • Vaterschaftsurteil
  • Scheidung
  • Namensänderung
  • Adoption
  • etc.