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Todesfall

Zuständiges Amt: Zivilstandsamt Glarus

Das Zivilstandsamt Glarus registriert alle in Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd verstorbenen Personen.

Todesfälle sind umgehend, spätestens innert zwei Tagen zu melden.

Todesfall im Kantonsspital oder in einem Heim
Die Spital- bzw. Heimverwaltungen erledigen die Formalitäten. Die ärztliche Todesbescheinigung wird zusammen mit einer schriftlichen Todesmeldung direkt vom Kantonsspital oder Heim an das Zivilstandsamt gesandt, welches für die Beurkundung des Todesfalles zuständig ist.

Die Angehörigen müssen sich für die Erledigung der Bestattungsformalitäten direkt an die Gemeindekanzlei (Bestattungsamt) der Wohngemeinde des/der Verstorbenen wenden. Eine persönliche Vorsprache auf dem Zivilstandsamt ist nicht erforderlich.

Todesfall zu Hause infolge Krankheit
Es muss umgehend ein Arzt benachrichtigt werden. Bei Abwesenheit des Hausarztes muss der Notfallarzt angerufen werden. Der Arzt bestätigt den Tod und stellt den Angehörigen die ärztliche Todesbescheinigung aus.

Die Angehörigen melden sich mit dem Original der ärztlichen Todesbescheinigung und dem Familienbüchlein/Familienausweis bei der Gemeindekanzlei der Wohngemeinde des/der Verstorbenen. Bei ausländischen Staatsangehörigen ist – falls kein Familienbüchlein/Familienausweis vorliegt – der Eheschein und die Geburtsurkunde sowie der Pass und Ausländerausweis der verstorbenen Person und des allenfalls überlebenden Ehegatten mitzunehmen. Eine persönliche Vorsprache auf dem Zivilstandsamt ist nicht erforderlich.

Todesfall infolge eines Unfalles oder Suizid
Es muss der Notfallarzt und die Polizei benachrichtigt werden. Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen und Suiziden, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden.

Das Zivilstandsamt beurkundet den Tod auf Anzeige der beigezogenen Staatsanwaltschaft. Die Angehörigen melden sich für die Erledigung der Bestattungsformalitäten bei der Gemeindekanzlei der Wohngemeinde des/der Verstorbenen. Eine persönliche Vorsprache auf dem Zivilstandsamt ist nicht erforderlich.

Welche Dokumente für die Beurkundung des Todesfalles benötigt werden, entnehmen Sie dem Merkblatt Todesfall.

Mitteilungen
Das Zivilstandsamt meldet jeden Todesfall an folgende Stellen:

  • Einwohnerdienste des letzten gesetzlichen Wohnsitzes des Verstorbenen sowie des (allfällig) überlebenden Ehepartners / Partners zur Nachführung der Einwohnerregister.
  • Zentrale Ausgleichsstelle AHV.
  • Ist der/die Verstorbene deutsche/r, italienische/r oder österreichisch/r Staatsangehörige/r, sendet das Zivilstandsamt eine Mitteilung zuhanden der Personenstandsbehörden dieser Länder.
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen erfolgt die Todesmeldung an die Vertretung des Heimatstaates.
  • Bundesamt für Migration, sofern es sich bei der Verstorbenen/beim Verstorbenen um eine asylsuchende, vorläufig aufgenommene oder als Flüchtling anerkannte Person handelt.
  • Wenn der/die Verstorbene unmündige Kinder hat, Mitteilung an die zuständige Kindesschutzbehörde.