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Ehe

Zuständiges Amt: Zivilstandsamt Glarus

Wir beraten im Kanton Glarus wohnhafte Personen über das Vorgehen im Hinblick auf ihre Eheschliessung und geben Auskunft über die dafür erforderlichen Dokumente.

Ehevorbereitung

Damit die Ziviltrauung durchgeführt werden darf, muss vorgängig das Ehevorbereitungsverfahren abgeschlossen werden.

Zur Anmeldung des Ehevorbereitungsverfahrens vereinbaren die Verlobten frühestens drei Monate vor der geplanten Ziviltrauung einen Termin beim Zivilstandsamt ihres Wohnortes. Über die notwendigen Unterlagen und Dokumente geben wir gerne Auskunft.

Bei ausländischen Verlobten muss der Kontakt mit dem Zivilstandsamt früher erfolgen, da die heimatlichen Dokumente in vielen Fällen der Aufsichtsbehörde zur Prüfung unterbreitet werden müssen.

Ist eine Verständigung in deutscher Sprache mit dem Zivilstandsamt nicht möglich, müssen die Verlobten eine übersetzende Person mitbringen, welche die gesetzliche Ausstandspflicht zu beachten hat.

Der Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens wird den Verlobten mitgeteilt. Die Ziviltrauung kann danach innerhalb von drei Monaten erfolgen.

Auswärtige Ziviltrauung
Ist das Vorbereitungsverfahren vom Zivilstandsamt Glarus durchgeführt worden, soll die Ziviltrauung aber bei einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt stattfinden, so wird den Brautleuten eine entsprechende Trauungsermächtigung ausgestellt. Für die Trauung im Ausland wird auf Antrag ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt, das 6 Monate gültig ist.

Gebühren
Die Vorbereitung der Eheschliessung ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden gemäss eidgenössischer Gebührenverordnung (ZStGV) erhoben.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Eheschliessung

Trauzeiten
Von Montag bis Freitag: 08.00 – 11.00 Uhr sowie 14.00 - 16.00 Uhr sind Ziviltrauungen im Kanton Glarus möglich. Reservationen nehmen wir gerne frühestens zwölf Monate vor dem gewünschten Heiratsdatum entgegen. An Sonntagen und den an unserem Amtssitz geltenden allgemeinen Feiertagen dürfen aufgrund der eidgenössichen Zivilstandsverordnung (ZStV) keine Trauungen stattfinden.

Samstagstrauungen
In Absprache mit dem Zivilstandsamt werden Ziviltrauungen an Samstagen angeboten.
Termine für die Samstagstrauungen finden Sie hier:

Samstagstrauungen

Trauungslokale
In den drei Gemeinden stehen 12 Traulokale zur Verfügung.

Detailinformationen zu den Lokalen finden Sie hier:

Traulokale

Die eidgenössische Zivilstandsverordnung (ZStV) schreibt ein Traulokal vor. Nach wie vor ist es in der Schweiz nicht erlaubt, zivilstandsamtliche Trauungen im Freien abzuhalten.

Trauzeugen
Zur Trauung haben die Verlobten zwei mündige und urteilsfähige Zeuginnen oder Zeugen mitzubringen, welche der deutschen Sprache mächtig sind.

Dolmetscher
Die Trauung wird in deutscher Sprache vollzogen. Falls Verlobte oder Trauzeugen über zu wenig Deutschkenntnisse verfügen, muss das Paar auf eigene Kosten einen Dolmetscher organisieren. Dieser darf mit den Verlobten nicht verwandt sein (Ausstandspflicht bei Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Halbgeschwistern oder deren Ehegatten, Personen im Mündel- oder Adoptionsverhältnis).

Trauungszeremonie
Es werden folgende Trauungszeremonienangeboten:

  • Kurztrauung (nur amtlicher Teil, ca. 5 Minuten)
  • Standardtrauung (feierlich ca. 20 Minuten)
  • Trauung nach individuellen Wünschen des Paares (Musik, eigenes Gedicht, persönliches Eheversprechen usw.)

Während der Zeremonie darf fotografiert werden. Videoaufnahmen sind nicht erlaubt – ausser während des Ja-Wortes sowie bei der Unterzeichnung der Bestätigung der Eheschliessung.

Die Mobiltelefone sind während der Trauung auszuschalten, damit der feierliche Moment nicht gestört wird.

Gebühren
Die Trauungsgebühren werden gemäss eidgenössischer Gebührenverordnung (ZStGV) erhoben.