Bürgerrecht
Zuständiges Amt: Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Glarus
Ordentliche Einbürgerung im Kanton Glarus
Sie möchten sich gerne im Kanton Glarus einbürgern?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde Ihres Wohnortes (Glarus Nord, Glarus, Glarus Süd). Dort erhalten Sie die notwendigen Informationen sowie die Gesuchsunterlagen.
Gebühren:
Ausländer/innen | Gemeinde | Kanton | Bund |
---|---|---|---|
Bewerber/in | max. 2100 pro Person (nach Aufwand) | max. 1000 / 1500 pro Gesuch | 100 / Ehepaar 150 |
Einbezogene Kinder | kostenlos | kostenlos | kostenlos |
Minderjährige | max. 2100 pro Person (nach Aufwand) | max. 1000 / 1500 pro Gesuch (nach Aufwand) | 50 |
Gemeinde, Kanton und Bund besorgen das Inkasso für ihre Gebühren je selbständig.
Erleichterte Einbürgerung
Machen Sie den Self-Check Einbürgerung und erfahren Sie in wenigen Klicks, ob Sie die Kriterien erfüllen:
SEM Self-Check
Voraussetzungen:
- nachweisbar seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer Ehepartner (bei ordentlicher Einbürgerung nach der Heirat ist die erleichterte Einbürgerung nicht möglich);
- insgesamt fünf Jahre in der Schweiz, wovon ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs;
- sich in einer Landessprache verständigen können (mündlich B1 / schriftlich A2);
- kein Eintrag im Behördenauszug des schweiz. Strafregisters;
- keine hängigen Strafverfahren;
- im Betreibungsregister für die letzten 5 Jahre keine Verlustscheine, keine Betreibung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und keine Betreibungen wegen ausstehenden Krankenkassenprämien;
- die Verpflichtungen gegenüber den Steuerbehörden für die letzten 5 Jahre erfüllt;
- Lebens- und Unterhaltsverpflichtungen durch Einkommen, Vermögen und Rechtsansprüche gegen Dritte gedeckt;
- kein Bezug von Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren oder diese ist zurückerstattet;
- Integration in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde;
- Vertrautsein mit den Verhältnissen und Lebensformen und Besitz von Grundkenntnissen der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse.
Gesuchsformulare können beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Glarus bezogen werden.
Die vollständigen Unterlagen sind beim Staatssekretariat für Migration SEM in Bern einzureichen. Die Gebühr beträgt CHF 900.00, welche das SEM vorab in Rechnung stellt.
Erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration
Voraussetzungen:
- mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren oder hat ein Aufenthaltsrecht erworben;
- mindestens ein Elternteil hat eine Niederlassungsbewilligung erworben, hat sich mind. 10 Jahre in der Schweiz aufgehalten und hat mind. 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht;
- gesuchstellende Personen sind in der Schweiz geboren, besitzen eine Niederlassungsbewilligung und haben mind. 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht
- das Gesuch ist bis zum 25. Altersjahr einzureichen
Gesuchsformulare können beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Glarus bezogen werden.
Die vollständigen Unterlagen sind beim Staatssekretariat für Migration SEM in Bern einzureichen. Die Gebühr beträgt CHF 500.00 für volljährige Personen und CHF 250.00 für Personen, welche bei Gesuchseinreichung minderjährig sind. Diese Gebühr wird das SEM vorab in Rechnung stellen.
Einbürgerung von Schweizer Staatsangehörigen
Voraussetzungen:
- Wohnsitz seit 5 Jahren im Kanton und seit 3 Jahren in der Gemeinde;
- in der Lage sein, für sich und die Familie aufzukommen,
- die Zahlungsverpflichtungen sind erfüllt,
- kein Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen.
Gebühren:
Schweizer/innen | Gemeinde | Kanton |
---|---|---|
Bewerber/in | max. 300 (nach Aufwand) | max. 400 (nach Aufwand) |
Einbezogene Kinder | kostenlos | kostenlos |
Gemeinde und Kanton besorgen das Inkasso für ihre Gebühren je selbständig.
Schweizerbürger/innen können das Gesuchsformular beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst Glarus oder bei der zuständigen Gemeinde ihres Wohnorts beziehen.
Kantonsbürger/innen wenden sich an die zuständige Gemeinde ihres Wohnorts.