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Bestellung von Dokumenten

Bezugsberechtigung

Jede Person hat das Recht auf Kenntnis der Daten, welche Ihren Personenstand betreffen. Bei gesetzlicher oder vertraglicher Vertretung (schriftliche Bestellung mit Vollmacht) werden die Daten im Rahmen der Vertretungsbefugnisse bekannt gegeben.
Privaten, die ein unmittelbares und schutzwürdiges Interesse nachweisen, werden Personendaten bekannt gegeben, wenn die Beschaffung bei den direkt betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist.

Apostille/Legalisation (Unterschriftenbeglaubigung)

Verlangen ausländische Behörden für Dokumente, Urkunden oder Bestätigungen eine Apostille, können sie diese bei der Staatskanzlei des Kantons Glarus einholen. Bei Online-Bestellungen bitte (bei Grund der Bestellung) erwähnen, für welches Land das Dokument bestimmt ist, dann wird das Zivilstandsamt dies für Sie erledigen.
Kosten: CHF 25.00

Online-Dienste

Die Zustellung erfolgt in der Regel innert 3 Arbeitstagen nach Bestellungseingang. Wird das Dokument am Schalter abgeholt, muss zur Identifikation der gültige Pass oder die Identitätskarte vorgewiesen werden. Falls das Dokument durch eine andere Person abgeholt wird, ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Abholung am Schalter frühestens am darauffolgenden Arbeitstag nach Bestellungseingang.

Dokument Zuständiges Zivilstandsamt am
Heimatschein Heimatort
Personenstandsausweis Heimatort
Familienausweis Heimatort
Partnerschaftsausweis Heimatort
Bürgerrechtsnachweis für Schweizer Staatsangehörige Heimatort
Geburtsurkunde/Auszug aus dem Geburtsregister CIEC Geburtsort
Eheurkunde/Auszug aus dem Eheregister CIEC Trauungsort
Todesurkunde/Auszug aus dem Todesregister CIEC Todesort
Bestätigung einer Kindesanerkennung vor oder nach der Geburt Ort der Anerkennung
Bestätigung einer Namenserklärung Ort der Namenserklärung