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CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen- und Lieferwagen

In der Schweiz gelten analog zur EU CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge. Erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassene Personenwagen (PW) dürfen ab 2021 nach WLTP im Durchschnitt maximal 118 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen, erstmals zugelassene Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (LNF) maximal 186g CO2/km. Diese Zielwerte entsprechen den bisher auf Basis des NEFZ-Messverfahrens angewendeten Zielen von 95 Gramm pro Kilometer für neue Personenwagen und 147 Gramm pro Kilometer für neue LNF. Auf Basis dieser Zielwwerte muss die Flotte jedes Importeurs eine individuelle Zielvorgabe einhalten. Überschreitet er diese, wird eine Sanktion fällig.

Klein- und Grossimporteure:
Die CO2-Vorschriften betreffen alle Importeure von neuen PW und/oder LNF. Dabei wird unterschieden zwischen Grossimporteuren und Kleinimporteuren. Als Grossimporteur gilt, wer in der Schweiz pro Jahr mindestens 50 PW, bzw. mindestens 6 LNF neu für den Verkehr zulassen lässt.

Privatpersonen:
Privatpersonen, die ihren Neuwagen direkt importieren, gelten als Kleinimporteure. Kleinimporteure haben die Möglichkeit, ihr Fahrzeug über eine CO2-Börse zu importieren, dadurch können sie allfällige Sanktionszahlungen reduzieren und beim Privatimport effizienter Fahrzeuge von einem Bonus profitieren.

Klein- und Privatimporteure sowie Grossimporteure, welche Fahrzeuge ohne Typengenehmigung zulassen möchten, finden das Formular "Antrag auf Bescheinigung bezüglich Art. 16 oder Art. 17 der Verordnung über die Verminderung der CO2-Emissionen von Personenwagen» sowie weitere Informationen zum konkreten Ablauf der Bescheinigung auf der Webseite des ASTRA.


CO2-Emissionsvorschriften für neue Personen- und Lieferwagen
 

CO2 Emissionsvorschriften Schild

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