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Ausnahmefahrzeuge und – transporte

Dauer- und Einzelbewilligungen

Für Ausnahmefahrzeuge und – transporte können Dauerbewilligungen bis 44 Tonnen, 3 m Breite, 4 m Höhe, 30 m Länge (sofern Kreisfahrtbedienungen von 10.60 x 30.0 m eingehalten werden) mit Gültigkeit für die ganze Schweiz erteilt werden. Wird eines oder mehrere dieser Masse überschritten, sind nur Einzelbewilligungen zulässig.

Zuständigkeit

Der Standortkanton oder der Kanton, in dem die bewilligungspflichte Fahrt beginnt, erteilt die Bewilligung mit Gültigkeit für die ganze Schweiz.
Bewilligung für ausserkantonale Strecken dürfen bis zu folgenden Massen und Gewichten erteilt werden:

Länge 30.00 m
Breite   3.00 m
Höhe   4.00 m
Gesamtgewicht 44 t (50 t wenn nur Autobahnen befahren werden)
Achsbelastungen 12 t

Wird eines der obengenannten Masse überschritten, ist beim Start- / Leadkanton sowie bei jedem Kanton, der von der Fahrt auf der Kantonsstrasse berührt wird, eine Sonderbewilligung einzuholen. Der Start-/Leadkanton ersucht bei der Schadenwehr Gotthard (ASTRA) um eine Fahrstreckenabklärung für das Befahren der Nationalstrasse/n. 

Sonderbewilligungen für die Nationalstrasse N17 ab 1. Januar 2022

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist seit dem 1. Januar 2020 verantwortlich für die Nationalstrasse N17 ab Ausfahrt Niederurnen – N17 – Lichtsignal Näfels – N17 – 8750 Glarus, Landsgemeinde Kreisel. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat die Masse der Nationalstrasse N17 neu aktualisiert und per 1. Januar 2022 wie folgt angepasst:

Breite: 3.20 m
Höhe: 4.15 m
Gewicht: 44.00 t
Länge: 25.00 m

Wir weisen explizit darauf hin, dass alle Dauerbewilligungen, die für den Kanton Glarus ausgestellt wurden, für diese Strecke nicht mehr gültig sind. Dauerbewilligungen für die oben erwähnte Strecke müssen beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) angefragt werden.

Aufgrund dieser Anpassung wird auch bei Einzelbewilligungen unsere Nachfrage für Fahrstreckenabklärungen an das Bundesamt für Strassen (ASTRA) steigen und es muss mit längeren Wartefristen - auch seitens Kundschaft - gerechnet werden. Wir bitten Sie aus diesem Grund, das Gesuch um Erteilung einer Bewilligung mindestens drei bis fünf Arbeitstage vor dem Transportdatum einzureichen. Falls das Gesuch nicht fristgerecht beim StVA in Schwanden eintrifft, kann eine rechtzeitige Bewilligungserteilung nicht garantiert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: Sonderbewilligungen (admin.ch) .

Dauer des Bewilligungsverfahrens

Wir weisen darauf hin, dass aufgrund verschiedener Abklärungen mit dem Tiefbauamt und/oder mit der Schadenwehr Gotthard (ASTRA), das Gesuch um Erteilung einer Bewilligung mindestens drei bis fünf Arbeitstage vor dem Transportdatum einzureichen ist. Falls das Gesuch nicht fristgerecht bei uns eintrifft, kann eine rechtzeitige Bewilligungserteilung nicht garantiert werden.

Gesucheinreichung

Anträge um Erteilung von Sonderbewilligungen müssen über die Fachapplikation des Bundesamt für Strassen ASTRA eingereicht werden www.sonderbewilligung.ch . Die Anträge werden anschliessend den zuständigen Bewilligungsbehörden übermittelt und von diesen verarbeitet. Die Sonderbewilligung wird auf der Fachapplikation zum herunterladen hinterlegt. Zusätzlich wird die Sonderbewilligung mit der Rechnung per Post zugestellt.

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