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Aufhebung Automaten-Eintrag ab dem 01.02.2019

Der Code 78 wird ab dem 01.02.2019 nicht mehr im Führerausweis eingetragen.

Wer die praktische Führerprüfung ab dem 01.02.2019 mit einem automatikbetriebenen Fahrzeug absolviert und bestanden hat, darf nach neuem Recht auch handgeschaltete Fahrzeuge führen.

Inhaber von bisherigen Führerausweisen können die Aufhebung der Auflage beantragen. Die Aufhebung kann nur gewährt werden, wenn keine gesundheitlichen Probleme dagegensprechen (z.B. bei Personen, die nicht in der Lage sind eine Fusskupplung zu betätigen).

Aufhebung Automat [pdf, 77 KB]

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