Prüfungsfahrzeuge der Motorrad-Kategorie A
Für die Motorradprüfung der Kategorie A wird ab sofort kein Mindesthubraum mehr vorgeschrieben.
Neu gilt für die Kategorie A, unbeschränkt:
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35 kW und zwei Sitzplätzen.
für die Kategorie A, beschränkt auf 35 kW:
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.