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Prüfungsfahrzeuge der Motorrad-Kategorie A

Für die Motorradprüfung der Kategorie A wird ab sofort kein Mindesthubraum mehr vorgeschrieben.

Neu gilt für die Kategorie A, unbeschränkt:
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35 kW und zwei Sitzplätzen.

für die Kategorie A, beschränkt auf 35 kW:
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.

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