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Wechselschilder

Sie möchten auf einem Schild mehrere Fahrzeuge einlösen (Wechselschild)?

Dazu benötigen wir:

  • Fahrzeugausweis oder 13.20A bei fabrikneuen Fahrzeugen
  • Elektronischer Versicherungsnachweis (eVN)

Für jedes Fahrzeug, das mit Wechselkontrollschildern verkehrt, ist ein gesonderter Fahrzeugausweis erforderlich. Wechselschilder werden für höchstens zwei Fahrzeuge erteilt. Ausnahmen sind Arbeitsmotorwagen, Anhänger und Veteranenfahrzeuge.

Dabei ist die Steuer für das höher besteuerte Fahrzeug voll zu entrichten und für das zweite Fahrzeug werden 25 % der entsprechenden Steuer erhoben.

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