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Deponierung / Wiedereinlösung

Deponierung

Wer die Steuer- und Versicherungspflicht ruhen lassen will, kann die Kontrollschilder deponieren. Die Prämien und Steuern sind ab dem auf die Abgabe folgenden Tag nicht mehr zu bezahlen. Die Deponierung wird automatisch dem Versicherer gemeldet.

Die Schilder können uns per Post zugestellt oder am Schalter abgegeben werden. Ausserhalb unserer Öffnungszeiten können die Schilder im Briefkasten bei der Arealeinfahrt eingeworfen werden.

Verlängerung der Deponierungsdauer

Die Deponierungsfrist beträgt ein Jahr. Sie haben die Möglichkeit die Frist gegen eine Gebühr von Fr. 50.- um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die einmal zugeteilte Nummer bleibt für ein Jahr reserviert. Wir machen darauf aufmerksam, dass nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist über die Schilder verfügt und keine weitere Information an die Fahrzeughalter/Fahrzeughalterinnen gesandt wird. Der Kunde / Kundin muss deshalb selber aktiv werden und dem StVA innerhalb der Aufbewahrungsfrist melden, falls eine Verlängerung gewünscht wird. Geschieht dies nicht, wird das deponierte Kontrollschild, wie bereits erwähnt - ohne Mitteilung an den bisherigen Halter / Halterin - nach einem Jahr wieder in Umlauf gebracht (gemäss Art. 22; Kantonale Verordnung zum Strassenverkehrsrecht und zu den Strassenverkehrsabgaben).

Wiedereinlösung

Für die Wiedereinlösung der Kontrollschilder benötigen wir einen Versicherungsnachweis. Die Kontrollschilder werden ab dem Gültigkeitsdatum des Versicherungsnachweises abgegeben oder per Post zugestellt.
 

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