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Nothilfekurse

Dem erstmaligen Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweis der Kategorie A / A1 oder B / B1 muss der Gesuchsteller seinen Nothelferausweis beilegen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Kurs nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen darf.

Eine Übersicht der angebotenen kantonalen Nothilfekurse finden Sie hier:

Weitere schweizweite anerkannte Anbieter und Anbieterinnen von Nothilfekursen finden Sie auf der Homepage des ASTRA: