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Medizinische Kontrolluntersuchung

Bewerberinnen und Bewerber für Lernfahrausweise der Kategorien C, C1, D sowie für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport, Inhaber von höheren Führer- und Schiffsführerausweiskategorien sowie Personen, welche das 75. Lebensjahr überschritten haben, sind von Gesetzes wegen verpflichtet, sich regelmässigen ärztlichen Kontrollen zu unterziehen. Diese Aufgebote erfolgen durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Glarus.

 

Seit dem 1. Juli 2016 sind angepasste medizinische Mindestanforderungen in Kraft getreten. Gleichzeitig werden im Sinne von Qualitätssicherungsmassnahmen auch die Bedingungen festgehalten, welche Ärzte und Ärztinnen erfüllen müssen, um periodische Fahreignungsuntersuchungen durchzuführen. Seit diesem Zeitpunkt gibt es ein gesamt Schweizerisches sogenanntes Stufensystem mit Ärztinnen und Ärzten, wobei nicht mehr zwischen Hausarzt und Vertrauensarzt unterschieden wird. Massgebend ist einzig und allein, ob sich eine Ärztin oder ein Arzt für diese Aufgabe der Fahreignungsabklärung aus- und weitergebildet hat. Ärztinnen und Ärzte der Stufe 1 dürfen beispielsweise Personen ab dem vollendeten 75. Altersjahr kontrollieren. Für Personen, welche im Besitz einer höheren Kategorie sind, benötigt es eine Kontrolluntersuchung bei Ärztinnen und Ärzten der Stufe 2.

Ärztlicher Bericht zur Fahreignung

Auf der Internetseite www.medtraffic.ch steht eine Liste mit sämtlichen berechtigten Arztpersonen zur Verfügung. Aus dieser Liste kann eine Ärztin respektive ein Arzt für Ihre periodische Kontrolluntersuchung gewählt werden.

Bedienungsanleitung Zugriff für Ärzte auf HIN
Medko-Bedienungsanleitung.pdf

 

 

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