Direkt zum Inhalt springen

Führerausweis auf Probe

Sind Sie im Besitz des befristeten Führerausweises? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.

Was bedeutet Führerausweis auf Probe?

Die Probezeit beträgt drei Jahre. Unter Punkt 4b finden Sie das Enddatum Ihrer Probezeit. Bei bestandener Führerprüfung ab dem 01.01.2020 müssen Sie nur noch einen Weiterbildungskurs, jedoch zwingend innerhalb des ersten Jahres, besucht haben.

Achtung: 
Falls die Probezeit Ihres Führerausweises auf Probe (FAP) abgelaufen ist und Sie noch keinen WAB-Kurs besucht haben, dürfen Sie kein Auto mehr lenken. Für den nachträglichen Besuch des WAB-Kurses benötigen Sie somit eine Tagesfahrbewilligung vom StVA.

Wie erhalte ich den unbefristeten Führerausweis?

Wenn Sie den Weiterbildungskurs (ab 01.01.2020, vorher beide Weiterbildungskurse) besucht haben, werden wir Ihnen den definitiven Führerausweis, einen Monat vor Ablauf des befristeten Führerausweises, automatisch per Post zustellen; Sie brauchen nichts zu unternehmen.

Ausnahme:
Falls die Probezeit des Führerausweises abgelaufen ist und in der vorgeschriebenen Zeit kein Weiterbildungskurs besucht wurde, muss uns im Nachgang die WAB-Kursbestätigung physisch oder per E-Mail zugestellt werden; nur so erhalten Sie danach den unbefristeten Führerausweis.

2 Phasen Ausbildung

Warum habe ich auf meinem ausländischen Führerausweis nach dem Umtauschen eine Probezeit?

Beim Umzug in die Schweiz müssen Sie innerhalb eines Jahres den ausländischen Führerausweis in einen Schweizer Führerausweis umtauschen. Falls Sie weniger als drei Jahre im Besitz des ausländischen Führerausweises waren, erhalten Sie auch einen Führerausweis auf Probe.

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang