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Gültigkeit

Motorfahrzeuglenker- und Lenkerinnen aus dem Ausland dürfen in der Schweiz während eines Jahres nichtberufsmässige Fahrten durchführen, wenn Sie einen gültigen nationalen oder internationalen Führerausweis besitzen.

Wer seit mehr als 12 Monaten in der Schweiz wohnt und sich in dieser Zeit nicht länger als 3 Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten hat, muss einen schweizerischen Führerausweis erwerben.

Wer berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Führerausweiskategorie C (Lastwagen), D (Gesellschaftswagen) oder C1 oder D1 führen will, hat den schweizerischen Führerausweis sofort nach der Einreise zu erwerben, also noch vor der ersten berufsmässigen Fahrt. Dies gilt unabhängig von der Aufenthaltsdauer in der Schweiz. Dies gilt auch, wenn jemand mit den Kategorien F, B oder B1 berufsmässigen Personentransport ausführen möchte.

Im Ausland erworbene Führerausweise von Personen mit rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz können anerkannt werden, wenn der Erwerb des Ausweises während eines Aufenthaltes von mindestens zwölf zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte. Die Dauer des Auslandaufenthaltes ist durch entsprechende Bestätigungen der Aufenthaltsdauer nachzuweisen.

Ausländische Führerausweise dürfen in der Schweiz nur von Personen verwendet werden, die das bei uns vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.

Lässt der Führer aus einem EU-, EFTA- oder anderen Staat (Umtausch der Ausweise ohne Kontrollfahrt gemäss Weisungen des ASTRA vom 29. September 2007) seinen ausländischen Führerausweis später als fünf Jahre seit seiner Einreise umtauschen, so muss er eine Kontrollfahrt absolvieren.

 

Was passiert, wenn die Gültigkeit des ausländischen Führerausweises nach der Einreise in die Schweiz abläuft?

Es können nur gültige ausländische Führerausweise umgetauscht werden.

Bedingungen für den Erwerb eines schweizerischen Führerausweises:
Unter welchen Bedingungen werden ausländische Führerausweise anerkannt?

  • Wenn sie von der ausländischen Behörde rechtmässig erteilt wurden und zeitlich nicht verfallen sind.
  • Wenn der/die Inhaber/in das in der Schweiz vorgeschriebene Mindestalter erreicht hat.

Werden Führerausweise von Personen akzeptiert, die im Ausland erworben wurden, obwohl sie ihren Wohnsitz in der Schweiz haben?
Im Ausland erworbene Führerausweise werden anerkannt, wenn der Erwerb während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte und eine entsprechende Bestätigung über den Verbleib im Ausland beigebracht werden kann.

Führerausweise ohne Eintrag des Prüfungsdatums
Verschiedene Länder stellen den Führerausweis aus, ohne dass ein Prüfungsdatum eingetragen wird. Es ist lediglich ein Ablaufdatum oder Ausstellungsdatum des Führerausweises ersichtlich. In solchen Fällen benötigen wir zusätzlich zum ausländischen Führerausweis, eine Bestätigung der zuständigen Führerausweisbehörde mit dem effektiven Prüfungsdatum.